Schäden durch das zerstörte Aquarium Aquadom in Berlin © picture alliance / EPA | FILIP SINGER
  • Von Andreas Harms
  • 22.12.2022 um 14:40
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Es ist noch nicht klar, ob eine Versicherung die Schäden durch das zerstörte Aquarium Aquadom in Berlin zahlen muss. Und wenn ja, dann welche. Allerdings hat uns der Rechtsanwalt Christian Solmecke eine erste Einschätzung zukommen lassen. Auch der Besitzer, die Fondsgesellschaft Union Investment, hat sich geäußert.

Stellen Sie sich bitte mal ein sehr normales Schwimmbecken in einer sehr normalen städtischen Schwimmhalle vor: 25 Meter lang, 15 Meter breit, 2,5 Meter tief. Dann können Sie sich ungefähr ausmalen, welche Wassermasse am 16. Dezember durch die Halle des Radisson Collection Hotels in Berlin schwappte. Rund 1.000 Kubikmeter waren es, mehr als der komplette Inhalt des sehr normalen Schwimmbeckens. An jenem Tag zerbrachen die Wände des Aquadoms, des bis dahin größten zylindrischen Aquariums der Welt.

Das Wasser ergoss sich durch die gesamte Halle, aber auch in einige Häuser in direkter Nachbarschaft und in Keller. Zwei Menschen wurden verletzt, über tausend Fische starben.

Als mögliche Ursache gilt, dass das Material des 19 Jahre alten Beckens ermüdet war. Welche Versicherung dafür zahlen muss, ist noch unklar. Allerdings haben wir den Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte gebeten, seine Sicht auf die Dinge zu schildern. Es ist lediglich eine erste grobe Einschätzung, die wir Ihnen aber nicht vorenthalten möchten:

Hier dürfte die Gebäudehaftpflichtversicherung eine Rolle spielen, welche jene Schäden abdeckt, die dadurch an fremdem Eigentum oder Personen entstehen, dass das Gebäude und seine wesentlichen Teile nicht ausreichend kontrolliert und gewartet wurden, Paragrafen 836 bis 838 BGB.

Die Gebäudeversicherung, die wohl auch Schäden durch Leitungswasser abdecken dürfte, deckt die Schäden am eigenen Gebäude. Eine Glasbruchversicherung deckt zudem Schäden am Glas selbst ab. Die Hausratversicherung deckt Schäden an den beweglichen Gegenständen im Gebäude.

Speziell in diesem Fall könnte auch eine Elektronikversicherung eintrittspflichtig sein, die auch Schäden an den Servern und deren Ausfall deckt. Für Ausfälle im Hotelbetrieb könnte eine Betriebsunterbrechungsversicherung aufzukommen haben. Für das große Aquarium in dem Hotel könnte neben der Gebäudehaftpflichtversicherung auch die Betriebshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig sein, wiederum für Schäden an fremdem Eigentum und an Personen, wenn zum Beispiel der Betreiber des Hotels nicht Grundstückseigentümer ist.

Auch der Besitzer des Aquadoms, die Fondsgesellschaft Union Investment hat sich geäußert. Hier davon einige Auszüge:

Wir sind weiter fassungslos und bestürzt angesichts der Wucht der Ereignisse vom vergangenen Freitag. Auf der anderen Seite sind wir über alle Maßen dankbar, wie die Berliner Polizei, Feuerwehr, Sicherheitsdienste usw. die Situation vor Ort organisiert und schnell in den Griff bekommen haben. Dadurch konnten das Gebäude und die Sicherung des Gebäudes bereits am Freitagabend wieder an uns als Eigentümerin zurückgegeben werden.

[…]

Die Gründe für das Bersten des Acrylglaszylinders sind weiterhin unklar. Zur Begutachtung und zur Aufnahme der Schäden werden ab heute Sachverständige die Flächen näher in Augenschein nehmen.

Durch den Unfall und das auslaufende Wasser wurden das Erdgeschoss des Radisson-Blu-Hotels stark und auch einige der Läden im Dom-Aquarée leicht bis schwer beschädigt. Schäden gibt es auch im DDR-Museum.

[…]

Unser Asset Management ist seit dem Unfall vor Ort, und Tag und Nacht im Einsatz, um sich um die betroffenen Einzelhandelsmieter und durch den Ausfall der Haustechnik auch betroffenen Wohnungsmieter zu kümmern. Die Aufzüge bleiben vorläufig außer Betrieb. Die Aufzugsschächte sind teils vollgelaufen. Hier bemühen wir uns eine schnelle Lösung für unsere Mieter zu finden.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
Andreas Kluth
Vor 1 Jahr

Die Einschätzung, dass das Wasser aus dem Aquarium als Leitungswasser anzusehen ist teile ich nicht. Nicht umsonst gibt es in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung oftmals den zusätzlichen Einschluss Wasserschäden durch Aquariumswasser. Hier sehe ich eher noch eine Deckung durch einen all risk-Baustein oder die Absicherung des Risikobausteins unbenannte Gefahren.

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Andreas Kluth
Vor 1 Jahr

Die Einschätzung, dass das Wasser aus dem Aquarium als Leitungswasser anzusehen ist teile ich nicht. Nicht umsonst gibt es in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung oftmals den zusätzlichen Einschluss Wasserschäden durch Aquariumswasser. Hier sehe ich eher noch eine Deckung durch einen all risk-Baustein oder die Absicherung des Risikobausteins unbenannte Gefahren.

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