Gerade Mieter wüssten oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig seien, meint der BdV. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.01.2017 um 18:27
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Das ungemütliche Winterwetter lässt viele Deutsche wieder zur Schaufel greifen. Denn Gehwege und Auffahrten, die von Schnee und Eis bedeckt sind, müssen von Hauseigentümern geräumt werden. Was viele nicht wissen: Häufig müssen auch Mieter ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Welcher Versicherungsschutz für säumige Räumer wichtig ist, erfahren Sie hier.

Eigenheimbesitzer und Mieter, die im Winter ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, haften für entstandene Schäden. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Doch gerade Mieter wissen dem BdV zufolge oft nicht, dass auch sie für den Räumdienst zuständig sind. Eine Privathaftpflichtversicherung sei daher „unbedingt zu empfehlen“, empfehlen die Verbraucherschützer. Sie sichert Mieter und auch Vermieter bei Schäden ab, die sie Dritten fahrlässig zufügen.

Der BdV veranschaulicht den Nutzen einer Privathaftpflichtversicherung an einem Beispiel: Fällt der Schnee während der Räumpflichtige bei der Arbeit ist und rutscht jemand in diesem Zeitraum auf der nicht geräumten Fläche vor der Haustür des Berufstätigen aus, so kommt die private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf – und wehrt gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche ab, die an den Versicherten gestellt werden. Das wäre dann der Fall, erklärt der BdV, wenn jemand trotz geräumter und gestreuter Gehwege ausrutscht. Dafür könne man nicht haftbar gemacht werden.

Wann die Haftpflichtversicherung nicht ausreicht

Hauseigentümer, die ihr Haus vermieten und dort nicht selber wohnen, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben, lautet ein weiterer Rat der Verbraucherschützer. Der Grund: Dieses Risiko ist über die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Darüber hinaus empfiehlt sich laut BdV die Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden zu erweitern. Damit sind auch Schadensfälle durch „Schneedruck“ versichert, etwa, wenn es infolge vieler schneereicher Tage zu Schäden an Dächern kommt.

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