Für Beamte sind Kur-Maßnahmen unterschiedlich geregelt. © Pixabay
  • Von Oliver Lepold
  • 05.03.2020 um 11:47
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Wie kommen privat Versicherte zu einer Kur oder Reha und was ist dabei zu beachten? Und welche speziellen Regeln gelten für beihilfeberechtigte Beamte? Pfefferminzia klärt auf.

Kuren, genauer gesagt medizinische Vorsorgeleistungen, haben das Ziel, die Gesundheit von Menschen zu erhalten. Eine Kur geht somit in Richtung Erholung, Prävention und Wellness und setzt auf vorbeugende Maßnahmen wie zum Beispiel Massagen, Bäder oder Moorpackungen. Neben Erschöpfungszuständen sind auch Erkrankungen wie Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Rheuma) oder Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes Anlass für eine Kur.

Dagegen dient eine Rehabilitation (Reha) nicht der Vorsorge, sondern der Wiederherstellung der Gesundheit. Eine Reha hilft bereits erkrankten Menschen, wieder gesund zu werden und am Arbeitsleben und dem Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Dafür kommen therapeutische Verfahren der Logo-, Ergo-, Physio- und Psychotherapie zum Einsatz. Beispiele für eine Reha sind etwa die Genesung nach einem Unfall oder Schlaganfall. Erfolgt die Reha innerhalb von zwei Wochen nach einer akuten Krankenhausbehandlung, nennt man sie Anschlussheilbehandlung.

So funktioniert das Antragsverfahren

Vor einer solchen Maßnahme ist zu klären, ob ein Sozialleistungsträger die Kosten übernehmen kann. Hierzu zählen Berufsgenossenschaften, die für die Kosten von Kur- oder Reha-Aufenthalten aufkommen, sofern ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten, wenn der PKV-Versicherte gesetzlich oder freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichert ist und die Reha- oder Kurmaßnahmen dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Liegt ein Freizeitunfall vor, kann eine private Unfallversicherung für die Kosten komplett oder teilweise aufkommen.

Ist dies geklärt, muss ein Arzt die medizinische Notwendigkeit für eine Kur oder Reha ermitteln. Dabei empfiehlt der Arzt entsprechende Maßnahmen und erstellt ein Attest, welches der Privatversicherte dann dem zuständigen Versicherungsträger einreicht. Falls keiner der oben genannten Versicherungsträger die Kosten übernimmt, kann sich der Privatversicherte an seine PKV wenden.

Spezielle Regeln für Beamte

Beamte, die keinen Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung haben, müssen beachten, dass Bund und Länder als Dienstherren die Leistungen für Kuren und Reha-Maßnahmen durch ihre Beihilfevorschriften unterschiedlich geregelt haben. Derartige Maßnahmen sind vor Beginn der Behandlung durch die zuständige Beihilfestelle zu genehmigen. Hierfür ist in den meisten Bundesländern die Vorlage eines vom Amtsarzt erstellten Gutachtens erforderlich. Der Amtsarzt muss bescheinigen, dass die Reha oder Kur medizinisch notwendig ist und eine Behandlung in Wohnortnähe nicht ausreicht.

Welche Leistungen erhalten Privatversicherte?

Kur- und Reha-Maßnahmen sind keine typischen Leistungen der privaten Krankenversicherung. Trotzdem übernimmt die PKV in nahezu allen Fällen, wie zum Beispiel bei akuten Herzinfarkten, Wirbelsäulenoperationen, Schlaganfällen, Gelenkersatz mit Knie- und Hüftgelenksprothesen und Krebs, die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB), sofern die Sozialleistungsträger nicht zuständig sind.

Bei Kuren oder allen anderen Reha-Maßnahmen, die nicht als AHB gelten, bestimmt der individuell vereinbarte Krankenversicherungstarif, inwieweit zugehörige Kosten und Zuschüsse vom Versicherer übernommen werden. Besonders wichtig ist daher beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, darauf zu achten, ob solche Leistungen im Tarif enthalten sind oder über eine zusätzliche Versicherung abgesichert werden müssen. Die PKV bietet diverse Komforttarife an, die nach Ablehnung durch den gesetzlichen Leistungsträger auch für Aufenthalte in Kurkliniken leisten. Diese Komforttarife sehen dann entweder Zuschüsse für Kuren oder Tagegelder vor.

Zusätzliche Absicherung möglich

Zudem gibt es Kurkosten-Zusatzversicherungen, die vertraglich festgelegte Zuschüsse zu den Kurkosten leisten. In der Regel handelt es sich um einen Tageshöchstsatz, der für Behandlungen, die Kurtaxe und die Reisekosten zum Kurort genutzt werden kann. Sinnvoll sind Kurtagegeld-Versicherungen. In diesem Fall zahlt die Zusatzversicherung einen bestimmten Tagessatz pro Tag der Kur oder Reha-Maßnahme. Hier sollte ein Tagegeld gewählt werden, das den durchschnittlichen Kosten pro Kurtag entspricht. Der Versicherte kann in diesem Fall frei über das von der Versicherung gezahlte Tagegeld verfügen und muss keinen Nachweis über die in der Kur erbrachten medizinischen Leistungen liefern.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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