Zeigt sich im Streit um die Klausel kompromissbereit: der Chef der Bausparkasse Wüstenrot, Bernd Hertweck. © Wüstenrot
  • Von Juliana Demski
  • 16.01.2018 um 10:33
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Wird der Streit nun endlich beigelegt? Der Chef der Bausparkasse Wüstenrot, Bernd Hertweck, hat seine Bereitschaft erklärt, eine Klausel in Bausparverträgen anzupassen, wonach der Anbieter Verträge 15 Jahre nach Abschluss kündigen kann. Im Herbst 2017 hatten Verbraucherschützer dagegen geklagt und vor dem Berliner Landgericht in zentralen Punkten Recht bekommen.

Im Herbst 2017 klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Verband der Privaten Bausparkassen. Der Grund war eine Klausel, die vorsieht, dass die Anbieter Verträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss einseitig kündigen können – sofern der Kunde kein Darlehen abruft. Das Berliner Landgericht gab den Verbraucherschützern Recht und der Verband ging in Berufung.

Seitens der Branche sind nun versöhnliche Töne zu vernehmen: „Wir halten die Klausel zwar nach wie vor für sinnvoll, sehen aber auch, dass es Anpassungsbedarf gibt“, verlautbarte Bernd Hertweck, Chef der zweitgrößten deutschen Bausparkasse Wüstenrot.

Der Verband teilte bereits kürzlich mit, dass die Klausel nun umformuliert werden soll. Bisher konnte diese aber noch nie angewendet werden, da die Kreditinstitute sie erst seit 2005 in ihren Verträgen stehen haben.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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