Nach Klage von Verbraucherschützern Bausparkassen lenken ein

Im Herbst 2017 klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den Verband der Privaten Bausparkassen. Der Grund war eine Klausel, die vorsieht, dass die Anbieter Verträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss einseitig kündigen können – sofern der Kunde kein Darlehen abruft. Das Berliner Landgericht gab den Verbraucherschützern Recht und der Verband ging in Berufung.
Seitens der Branche sind nun versöhnliche Töne zu vernehmen: „Wir halten die Klausel zwar nach wie vor für sinnvoll, sehen aber auch, dass es Anpassungsbedarf gibt“, verlautbarte Bernd Hertweck, Chef der zweitgrößten deutschen Bausparkasse Wüstenrot.
Der Verband teilte bereits kürzlich mit, dass die Klausel nun umformuliert werden soll. Bisher konnte diese aber noch nie angewendet werden, da die Kreditinstitute sie erst seit 2005 in ihren Verträgen stehen haben.