Votum-Vorstand Martin Klein © Votum
  • Von Andreas Harms
  • 25.07.2022 um 14:31
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Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa packt die Regulierungs-Keule erst einmal wieder ein und gibt der Versicherungsbranche lediglich einen Leitfaden an die Hand, wie Kunden zur Nachhaltigkeit zu befragen sein sollen. Der Votum-Verband zeigt sich hoch erfreut – und hat seinerseits bereits mit dem AfW die Formulierungshilfen für Vermittler auf den neuesten Stand gebracht.

Der Votum-Verband freut sich über die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa. „Mit der Veröffentlichung von rechtlich unverbindlichen Hinweisen rückt die Aufsicht von dem Vorhaben ab, europaweit verbindliche Vorgaben im Bereich der Abfragemethodik von Nachhaltigkeitspräferenzen setzen zu wollen“, sagt Verbandschef Martin Klein.

Was war geschehen? In der vergangenen Woche veröffentlichte die Eiopa ihren „Leitfaden zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsprüfung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“. Es geht also darum, wie Vermittler ihre Kunden ab 2. August zu deren Nachhaltigkeitsvorlieben befragen sollen. Wobei die größte Überraschung darin besteht, dass es lediglich unverbindliche Hinweise sind, auf Englisch: Guidance. Ursprünglich geplant waren bindende Richtlinien, also Guidelines.

Man wolle sich vorrangig darauf konzentrieren, „den zuständigen Behörden, Versicherern und Versicherungsvermittlern im Vorfeld der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften im Rahmen der IDD am 2. August 2022 Leitlinien an die Hand zu geben“, heißt es dazu höchst moderat von der Eiopa. Und weiter:

Das Ziel dieses Leitfadens ist es daher, ein besseres Verständnis der neuen Vorschriften zu fördern und eine korrekte Umsetzung zu erleichtern, indem die neuen Anforderungen in einer benutzerfreundlicheren Sprache und Präsentation dargestellt werden.

An den Richtlinien könne man wieder weiterarbeiten, wenn Versicherer, Versicherungsvermittler und nationale Behörden Erfahrungen mit dem neuen Rechtsrahmen gesammelt haben.

Eine „erstaunliche Flexibilität“, die man beim Votum-Verband mit Freuden registriert, wie Martin Klein bestätigt:

Dieses ungewöhnlich deutliche Zurückrudern der Eiopa ist ein klares Signal an die Finanzbranche: Die gerechtfertigte Kritik von Organisationen wie Votum wurde gehört. Die Eiopa hat anerkannt, dass es auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Regulierungsinitiativen sowie der Tatsache, dass die Anwendung der Rechtsvorschriften zur Ermittlung der Nachhaltigkeitspräferenzen vor dem Inkrafttreten der Frist für die Meldung von Unternehmensdaten im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt, aktuell noch deutlich zu früh ist, um eine verbindliche Leitlinie zu formulieren.

Für Klein ist klar, dass sich die Behörde erst einmal an die Seitenlinie stellen und beobachten will, wie die neue Nachhaltigkeitsabfragepflicht ab August läuft.

Und einen weiteren Aspekt bemerkt man erfreut. Denn neben dem Verweis auf verständliche Sprache zeigt sich die Eiopa auch demgegenüber aufgeschlossen, dass Kunden einfach und übersichtlich befragt werden. Als Beispiel nennt der Votum-Verband die Idee, wie Berater reagieren, wenn kein Produkt zu den Nachhaltigkeitsvorlieben der Kunden passt. Laut altem Entwurf hätte der Berater mit seinem Kunden über dessen Einstellung zur Nachhaltigkeit diskutieren müssen, ohne ein konkretes Produkt vorstellen zu dürfen. Laut neuem Leitfaden darf er das aber nun sehr wohl, und der Kunde muss sich dann dazu äußern.

Inzwischen haben Votum und der Finanzdienstleisterverband AfW ihre Formulierungshilfen auf neuen Stand gebracht, mittels denen Vermittler ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen können. Sie hatten sie im Zuge der im März 2021 inkraft getretenen Transparenzverordnung (TVO) verfasst. Neu hinzugekommen sind nun jene Teile, mit denen Versicherungsvermittler ab 2. August die Nachhaltigkeitsvorlieben abfragen können. Die neuen Formulierungshilfen gibt es hier.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
hans boos
Vor 2 Jahren

Noch spricht man in Deutschland DEUTSCH. Soll ich mir den 30-seitigen Käse auf Englisch jetzt selbst in meine Muttersprache übersetzen?

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hans boos
Vor 2 Jahren

Noch spricht man in Deutschland DEUTSCH. Soll ich mir den 30-seitigen Käse auf Englisch jetzt selbst in meine Muttersprache übersetzen?

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