"Entscheidungsbildend ist natürlich auch der Beitrag – der schönste Testsieger-Tarif nützt dem Kunden ja nichts, wenn er ihn sich nicht leisten kann", schreibt Pfefferminzia-Gastautor Oliver Mest. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 23.04.2018 um 11:14
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Die Stiftung Warentest und die Testreihen zu Versicherungen – eine Geschichte voller Missverständnisse, wenn man an die katastrophalen Untersuchungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch zur Risikoleben zurückdenkt. Nun also das Thema Zahnzusatzversicherung und die fast schon neugierige Frage der Vermittler: Und? Können die Zahn? Die Antwort gibt Versicherungsmakler Oliver Mest in seinem Gastbeitrag.

Im Fokus der aktuellen Ausgabe von Finanztest steht die Erstattung im Rahmen der Regelversorgung mit Zahnersatz sowie die Erstattung bei der privatärztlichen Versorgung mit einem expliziten Fokus auf Inlays und Implantaten. Zunächst ist anzumerken, dass viele Tarife mit einem bedingungsgemäßen Fokus auf die Regelversorgung ganz ohne Note blieben, bei der privatärztlichen Versorgung fließt die Erstattung für Zahnersatz zu 8/10 in die Note ein. Weitere Leistungen werden zwar benannt, aber nicht bewertet, weil – so die Redakteure der Verbraucherzeitschrift – sie „meist nicht so oft vorkommen oder nicht so teuer sind“.

Das Leistungsspektrum von Zahnzusatzversicherungen

Bleiben wir gleich einmal bei den Leistungen, die für Verbraucher natürlich das wichtigste Entscheidungskriterium neben dem Preis sein dürften. Denn die Verdopplung der Kassenleistung ist in der Praxis eher seltener der Auslöser für den Wunsch, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Warum also werden zum Beispiel Behandlungserleichterungen für Angst-Patienten, Wurzelbehandlungen mit Hightech-Maßnahmen zwar erklärt, aber nicht bewertet? Weil sie nicht so oft vorkommen und nicht teuer sind? Gerade Letzteres dürfte ja eher im Entscheidungsbereich des Patienten liegen und sollte nicht von Testern vorweggenommen werden. Und warum kratzen die Verbraucherschützer auch im Bereich der untersuchten Merkmale nur an der Oberfläche?

Für die Kunden kann es bei der Wahl eines Tarifes entscheidend sein, ob zum Beispiel die Kosten für die CEREC-Methode übernommen werden. Oder für eine digitale Volumentomographie – oder für eine Knirschschiene. Was die Tester verkennen: Vieles mag immer noch Kassenleistung sein, aber Erstens: Wie lange noch? Und Zweitens: Technologische Fortschritte in der Zahnarztpraxis werden in der Regel in eine privatärztliche Abrechnung münden. Klar, solche Merkmale zu recherchieren ist aufwändig, aber genau das darf man doch gegenüber privaten Tests erwarten, wenn ein steuerfinanziertes Institut das Thema für sich besetzen will. Sonst bleibt der Test doch arg an der Oberfläche und vor allem intransparent.

Was erstattet die Zahnzusatzversicherung?

Diese Intransparenz setzt sich fort, wenn es um die Erstattungshöhe geht. Die Finanztester werden die Erstattungssätze hoffentlich mit haben einfließen lassen, aber warum erfährt denn der Leser nicht, welcher Versicherer welche Kosten trägt? Sind es 70, 80, 90 Prozent oder nur 30 oder 50 Prozent? Und werden die Kosten zusätzlich zu der Kassenleistung erstattet oder verrechnet? Der Kunden sollte in einer Untersuchung schon erfahren, was er vom Testsieger in Euro und Cent (oder zumindest in Prozent) zu erwarten hat. Denn ob ich bei Implantatkosten von 3.000 oder 4.000 Euro 70 Prozent erstattet bekomme oder 90 Prozent, schlägt sich in nennenswerten Summen nieder, die natürlich mit anderen Faktoren eine Entscheidung formen.

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