Zwei niederländische Urlauber sitzen neben einer Reihe abgestellter Wohnmobile auf einem Wohnmobil-Parkplatz in Breisach am Rhein. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 10.08.2018 um 16:52
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

Volle Fahrt voraus: Die Reise mit dem Caravan ist Freiheit pur. Ohne guten Versicherungsschutz sollte man aber besser nicht losbrummen.

Türen auf und mit einem Kaffee in der Hand die Weite der Welt genießen, die daliegt wie eine offene Hand – wer sich mit einem Campingbus für mehrere Wochen oder gar Monate auf die Straßen Europas begibt, tut dies genau für solche Momente.

So auch Elsa Frindik-Pierret und Bertrand Lanneau. Das französische Paar startete im Mai 2016 mit dem eigenen Kleinbus von Nantes in Frankreich, um insgesamt 35.000 Kilometer durch ganz Europa zu brummen – ein halbes Jahr lang waren sie unterwegs. „Du kannst immer überall hin, mit wem du willst, wann du willst“, erklärt Lanneau den Reiz des „Vanlife“.

Doch natürlich muss solch ein Abenteuer vernünftig geplant sein und die Roadtrip-Romantik im Zweifel noch etwas warten. Denn – ja, die Frage ist wichtig – wie steht’s eigentlich um den Versicherungsschutz? Das betrifft auch jene Outdoor-Fans, die nur für wenige Tage zum Camping oder zur Wohnmobil-Tour aufbrechen.

Zweimal Haftpflicht

„So speziell wie diese Art des Reisens ist, sind auch manche Versicherungsbedingungen“, sagt Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten (BdV). Unverzichtbar sei dabei zunächst die private Haftpflichtversicherung. Denn wer beim Grillen auf dem Campinglatz versehentlich das Vorzelt des Nachbarn in Brand setzt, hafte dafür ohne Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe.

Während der Abschluss einer Privathaftpflicht freiwillig ist, ist ein Haftpflichtschutz bei Wohnmobilen, genau wie beim Pkw, Pflicht. Bei einem Unfall kommt sie für Schäden des jeweiligen Unfallgegners auf. Entsprechende Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen dabei meist bei 50 oder 100 Millionen Euro.

Mallorca-Police schützt im Ausland

Wer im Ausland lieber ein Mietmodell nutzen möchte und mit diesem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, ist durch eine Mallorca-Police geschützt. „Sollte ein Schaden verursacht werden, springt die eigene Kfz-Versicherung aus der Heimat ein“, erklärt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz das Prinzip. Und zwar dann, wenn im Rahmen der Mietwagenversicherung die Deckungssumme niedriger ist als in der Haftpflichtpolice von Zu Hause. Letztere übernimmt dann die Differenz.

Der Spezialmakler Jahn & Partner etwa reichert seine Haftpflichttarife für Wohnmobile dabei nicht nur um die Mallorca-Police an, sondern bietet im eigenen Deckungskonzept zum Beispiel auch eine Fahrerschutz-Versicherung an. Mit ihr wird nicht nur der Beifahrer, sondern auch der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort