BVK-Präsident Michael H. Heinz meint, das Urteil habe Signalcharakter für die gesamte Branche. © BVK
  • Von Manila Klafack
  • 20.03.2020 um 11:03
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Der Streit des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) um eine Rabattaktion von Check24 ist offiziell beendet. Wie der BVK informiert, hat das Vergleichsportal auf eine Berufung verzichtet und das im Februar 2020 ergangene Urteil akzeptiert.

Das Urteil gegen Check24 zur Rechtswidrigkeit von Jubiläumsdeals ist rechtskräftig. Das Vergleichsportal hat auf eine Berufung verzichtet und das Urteil akzeptiert. Im Februar 2020 hatten die Richter des Münchener Landgerichts I verkündet, dass es nicht rechtens ist, wenn Check24 Kunden beim Abschluss einer neuen Versicherung über das Portal die Auszahlung von bis zu zwölf Monatsprämien verspricht (wir berichteten).

 

Nach Ansicht des BVK habe das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, sagt Michael H. Heinz dazu. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht“, so der BVK-Präsident weiter.

Deshalb setze sich der BVK weiter dafür ein, dass „im Rahmen der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktive und digitales Wettbewerbsrecht (GWB-Digitalisierungsgesetz) behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden“, erklärt Heinz.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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