Joachim Haid ist Mit-Initiator der Initiative Pro Riester. © Softfin
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  • 26.04.2018 um 10:58
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Die Politik plant, in der privaten Altersvorsorge ein einfaches Standard-Riester-Produkt ins Leben zu rufen. Wäre den Verbrauchern damit geholfen? Nein, findet die Initiative Pro Riester. Dadurch würde die Produktwelt noch komplexer. Sinnvoller sei es, den bestehenden Riester einfach zu verbessern. Welche Stellschrauben die Experten dabei sehen, erfahren Sie hier.

Ein neues Riester-Standard-Produkt, wie die Große Koalition es plant, würde Verbrauchern hierzulande nicht viel bringen. Das findet die Initiative Pro Riester, zu der auch der Versicherer die Bayerische gehört. Ein Standard-Riester würde die Produktlandschaft nur „unnötig komplexer“ gestalten und „die Verbraucher weiter verunsichern“, meinen die Experten. Reformen am bestehenden Modell, seien da deutlich sinnvoller.

„Den Millionen von Kunden hilft ein entschlacktes Modell der Riester-Rente viel mehr als noch ein neues Produkt am Markt“, sagt Joachim Haid, Riester-Experte und Mit-Initiator der überparteilichen Initiative. „Die dringend notwendige private Altersvorsorge kann so effektiv gestärkt werden und hilft, drohender Altersarmut vorzubeugen.“

Folgende Reformen schlägt die Initiative vor:

  • Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, mindestens aber eine Senkung auf 80 Prozent.
  • Automatische Investition des Steuervorteils in die Riester-Rente statt Auszahlung des Betrags an den Versicherungsnehmer.
  • Ausdehnung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen auf alle Steuerzahler und damit auch Einbeziehung der Selbstständigen.
  • Indexierung des maximal geförderten Jahresbeitrags von aktuell 2.100 Euro, damit die heutige Kaufkraft trotz Inflationsrate auch in Zukunft gesichert ist.
  • Vereinheitlichung der Kinderzulage für alle Kinder auf 300 Euro pro Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr. Bisher gibt es die 300 Euro nur für ab 2008 geborene Kinder, bei älteren Kindern sind es nur 185 Euro.
  • Vereinfachung des Zulagenprozesses: Das Finanzamt soll die Günstigerprüfung durchführen und veranlasst direkt die Überweisung der Zulagenförderung.
  • Vereinfachung der Überprüfung des Förderanspruchs: Zur Vermeidung von Rückforderungen der durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlten Zulagen – das passiert zum Teil selbst mehrere Jahre nach Auszahlung – sei es notwendig, den Förderanspruch bereits vor Auszahlung zu überprüfen.
  • Vereinfachung des Zertifizierungs- und Klassifizierungsprozesses: Mit der Einführung der Produktinformationsblätter müssen die zertifizierten Tarife jetzt zusätzlich nochmals bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) durch den Klassifizierungsprozess laufen. Wegen der damit stark erhöhten Verfahrensdauer kommen verbraucherfreundliche tarifliche Verbesserungen erst viel später auf den Markt. Außerdem verursachen diese Prozesse unnötige Verwaltungskosten bei den Anbietern.
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