Besucher der Reichstagskuppel in Berlin im Licht der untergehenden Sonne. © dpa/picture alliance
  • Von Oliver Lepold
  • 31.07.2017 um 15:45
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Die Last-Minute-Änderungen im Umsetzungsgesetz zur IDD haben die Karten noch einmal neu verteilt. Welche Auswirkungen auf die Vergütung von Maklern sind wahrscheinlich?

Keine Doppelberatung durch Makler und Versicherung, kein Annahmeverbot für Honorare durch Makler. Die am letzten Tag der Legislaturperiode vorgenommenen Änderungen im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht lassen viele Makler und Pools aufatmen. Denn anders als monatelang befürchtet, können nun viele eingeführte Dienstleistungsmodelle der Makler mit Servicegebühren weiterhin in Kraft bleiben.

Andere Marktteilnehmer sehen jedoch eine verpasste Chance, dem Ansatz der Honorarberatung in Deutschland zu deutlich mehr Durchschlagskraft zu verhelfen – ein Punkt, der bekanntlich im Koalitionsvertrag der scheidenden Regierung steht. Dieter Rauch, Geschäftsführer Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) kritisiert, dass in der Branche „mit aller Kraft Honorarmodelle propagiert werden, um indirekt Provisionen für die Vermittlung von Nettotarifen zu generieren. Das hat mit Honorarberatung nur wenig bis gar nichts zu tun.“

Die IDD im ursprünglich vorgesehenen Entwurf hätte laut Rauch Verbrauchern vor diesen als Honorarberatung getarnten und nachteiligen Mischmodellen zu schützen vermocht.

Zwitterregistrierungen bleiben

Der VDH-Chef kritisiert zudem, dass laut Entwurf mit einer Zulassung zum Versicherungsberater nach Paragraf 34e der Gewerbeordnung weiterhin „Modelle mit irrsinnig hohen Vermittlungshonoraren, die bis zum Dreifachen der üblichen Courtagen ausmachen können“ erlaubt sind. Zwitterregistrierungen aus Finanzanlagenvermittler 34f und Versicherungsberater 34e als auch umgekehrt als Honorar-Finanzanlageberater 34h und Versicherungsmakler 34d sind weiterhin möglich. „Hier benötigen wir klare Regeln und eine Harmonisierung der Zulassungen, damit spartenübergreifend für den Verbraucher klar ist wer, ihm gegenüber sitzt“, so Rauch weiter.

Nach aktuellem Stand wird es jedoch weder an den Zulassungskriterien noch an den Vergütungsmodellen durch die zum Jahresbeginn 2018 geltende IDD zu signifikanten Änderungen kommen.

Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands Deutscher Versicherungs-Makler (VDVM), begrüßt, dass die drohende Pflicht zur Doppelberatung durch Makler und Versicherer vermieden werden konnte. Erfreulich sei auch, dass das Provisionsgebot gefallen ist. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war nicht zukunftsoffen und ging über die IDD deutlich hinaus, die dem Versicherungsvermittler alle Vergütungsformen als Option bietet.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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