Eine Seniorin hält ein Formular für die Steuererklärung in ihren Händen: Einige Rentner müssen aufgrund der Rentenanpassung nun Steuern zahlen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 26.07.2017 um 16:29
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Zum 1. Juli 2017 hat es eine Rentenanpassung gegeben. Rentner im Beitragsgebiet West erhalten 1,9 Prozent mehr Rente, im Beitragsgebiet Ost sind es 3,6 Prozent. Für wen nun Steuern fällig werden, erfahren Sie hier.

Seit dem 1. Juli bekommen Rentner im Westen 1,9 Prozent mehr Ruhestandsgehalt, während Rentner im Osten rund 3,6 Prozent mehr Geld bekommen.

Hat das Auswirkungen auf die Steuerlast des einzelnen Rentners? Möglicherweise.

Die jährlichen Rentenanpassungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Allerdings gleicht sich der Mehrbetrag zumindest teilweise durch die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums aus. 2017 steigt dieses gegenüber 2016 um 168 Euro auf 8.820 Euro.

Rentner könnten außerdem die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das seien im Schnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge.

Heißt also:

Nur, wer seit dem 1. Juli mehr als 190 Euro zusätzliche Rente bekommt, muss eventuell Steuern zahlen, so der BVL.

Zur Orientierung, wann Steuern anfallen können, hat der Verband folgende Tabelle erstellt.

Quelle: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL)

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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