Von einem Fahrrad ist nur noch das Rad übrig: Diebe haben es vor allem auf teure Modelle abgesehen. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 20.05.2019 um 18:27
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Im vergangenen Jahr haben Diebe bundesweit rund 160.000 versicherte Fahrräder gestohlen – vor allem teure Modelle standen im Fokus. Versicherer mussten daher soviel Geld erstatten wie nie zuvor, so der Versicherungsverband GDV.

Rund 160.000 versicherte Fahrräder haben Diebe im vergangenen Jahr gestohlen und dabei einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. Vor allem teure Räder sind beliebt. Laut dem Branchenverband GDV mussten die Versicherer im Schnitt 630 Euro Entschädigung an die Besitzer zahlen. Im Vorjahr waren es noch 570 Euro, vor zehn Jahren sogar nur 370 Euro.

Wie viele Räder insgesamt – also versichert sowie nicht versichert – geklaut wurden, weiß man nicht genau. Die Polizei geht von 292.000 Stück aus, wobei auch nicht jeder einen Diebstahl direkt der Polizei meldet. Es dürften also noch ein paar mehr sein. Denn: Alle deutschen Privathaushalte verfügen hierzulande über insgesamt 69 Millionen Drahtesel, wie der GDV herausgefunden hat. 

Wo werden die meisten Räder entwendet?  

Die Diebstahlhochburgen bleiben nach wie vor Berlin, Bremen und Hamburg. Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder. Am seltensten schlugen Diebe dagegen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und in Thüringen zu.

Wann zahlt die Versicherung?  

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die meisten Diebstähle passieren aber auf offener Straße. Hier übernimmt die Hausratpolice den Schaden nur, wenn der Besitzer eine Zusatzklausel abgeschlossen hat. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen in Deutschland haben laut GDV allerdings erst 46 Prozent eine Fahrradklausel eingeschlossen. 

Was tun nach einem Diebstahl?  

Wer bemerkt, dass sein Fahrrad entwendet wurde, muss sich bei der Polizei melden und danach auch den Versicherer informieren. Der GDV rät dazu, die Kaufbelege aufzubewahren, um den Preis und Wert ersichtlich zu machen. Auch sollte man als Fahrradbesitzer Fotos gemacht haben, bevor es zu spät ist. So können die Beamten besser nach dem Rad suchen.

Quelle: GDV
autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort