Fahrgäste nutzen an der Haltestelle Landungsbrücken in Hamburg eine U-Bahn der Hamburger Hochbahn: Die Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft spürt die Folgen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds deutlich. © Bodo Marks/dpa
  • Von Karen Schmidt
  • 21.04.2020 um 15:01
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Die Aufsichtsbehörde Bafin hat es sieben Pensionskassen erlaubt, ihren Betriebsrentnern wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds die Leistungen zu kürzen. Bei weiteren vier Kassen prüfen die Aufseher die Lage noch. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor. Welche Kassen betroffen sind und wie die Bundesregierung Betriebsrentner in Zukunft schützen will.

Die anhaltenden Niedrigzinsen schlagen stärker auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch. Sieben Pensionskassen haben wegen der Zinsflaute bei der Aufsichtsbehörde Bafin einen Antrag auf Kürzung des Rentenfaktors für ihre Betriebsrenten beantragt und genehmigt bekommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Diese sieben Pensionskassen sind betroffen:
  • Deutsche Steuerberater-Versicherung
  • Hannoversche Alterskasse
  • Hannoversche Pensionskasse
  • Kölner Pensionskasse
  • Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation
  • Pensionskasse der Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
  • Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen

Darüber hinaus haben vier weitere Pensionskassen entsprechende Anträge bei der Aufsichtsbehörde Bafin gestellt, um die Zahlungen herabzusetzen, heißt es in dem Dokument. Diese würden aktuell geprüft. Um welche Kassen es sich handelt, gibt die Bundesregierung in der Antwort nicht bekannt. Aus dem Dokument geht auch hervor, dass die Bafin weitere 36 Pensionskassen unter intensivierte Aufsicht gestellt habe.

In den Jahren 2017 und 2018 hat die laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen der Pensionskassen im Branchendurchschnitt 3,7 Prozent beziehungsweise 3,0 Prozent betragen. Der durchschnittliche Rechnungszins lag bei 3,0 Prozent beziehungsweise 2,9 Prozent.

Die AfD-Fraktion fragte die Bundesregierung ebenfalls, ob sie eine Art Sicherungseinrichtung plane, um strauchelnde Pensionskassen aufzufangen. Die Antwort:

Um Betriebsrenten zusätzlich zu schützen, verfolgt die Bundesregierung einen anderen Ansatz. Nach geltendem Recht gilt Folgendes: Kann eine Pensionskasse die Betriebsrenten nicht im vollen Umfang zahlen, steht der Arbeitgeber für den Unterschiedsbetrag ein. Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, trifft die Kürzung den Beschäftigten bzw. Betriebsrentner. Diese Schutzlücke soll geschlossen werden. Der Pensions-Sicherungs-Verein soll künftig die Einstandspflicht des Arbeitgebers übernehmen, wenn dieser insolvent wird. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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