Friedemann Lucius ist Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). © Heubeck
  • Von Achim Nixdorf
  • 12.03.2021 um 13:51
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik ist eine Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung künftig nicht mehr darstellbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS). Die Politik müsse nun schnell Reformen anstoßen.

Die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbreitete „Beitragszusage mit Mindestleistung“ (BZML) steht nach neuesten Untersuchungen des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS) vor dem Hintergrund der anhaltenden Tiefzinsen vor dem Aus. „Ab einem Rechnungszins von 0,5 Prozent oder weniger ist die bislang verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie faktisch nicht mehr darstellbar“, sagt der IVS-Vorstandsvorsitzende Friedemann Lucius.

Appell an die Politik

Deshalb appelliert er an die politischen Entscheidungsträger, mit der bereits öffentlich diskutierten Überarbeitung der Riester-Rente auch die BZML aus ihrem Korsett zu befreien. „Ansonsten werden spätestens ab 2022 zahlreiche Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gezwungen, die BZML für neue Verträge zu schließen“, so Lucius.

Schließlich habe die Finanzaufsicht Bafin bereits Ende 2020 angekündigt, neue Tarife regulierter Pensionskassen mit Rechnungszinsen oberhalb von 0,25 Prozent nicht mehr unbefristet zu genehmigen. Um diese für den Arbeitgeber risikoarme Form der Altersvorsorge zu erhalten und für den Arbeitnehmer attraktiv gestalten zu können, plädieren die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und ihr Zweigverein IVS mit Nachdruck dafür, wie in der Riester-Rente auch in der BZML ein neues Niveau für die Mindestleistung deutlich unterhalb des bisherigen Beitragserhalts zu definieren.

Chance auf realen Zugewinn

Nur dann könnten nennenswerte Teile des Beitrags in renditestärkere Werte wie Aktien, Immobilien oder Infrastrukturprojekte investiert werden. „Bei entsprechender Steuerung sind die Kapitalanlagerisiken in der bAV mit ihren gemischten Kollektiven und jahrzehntelangen Abwicklungszeiträumen gut steuerbar. Der partielle Verzicht auf teure Garantien ist angesichts der aktuellen Null- und Negativzinsen die einzige Chance auf einen Werterhalt und einen realen Zugewinn“, resümiert Lucius.

autorAutor
Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf ist seit April 2019 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort