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  • Von Redaktion
  • 08.02.2016 um 08:27
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Beim Streit Fintech versus Makler zweifeln letztere gerne an der Kompetenz der Berater, die beim Fintech sitzen und Kunden beratern. Ein aktuelles Beispiel zeigt: Bei der Beratung können durchaus Unklarheiten bleiben.

Alle Mitarbeiter in der Beratung würden mindestens über eine klassische dreijährige Ausbildung zum Versicherungskaufmann/-frau verfügen und würden regelmäßig weitergebildet, berichtete Knip in einem offenem Brief an den Finanzvertrieb DVAG. Dieser hatte zuvor Fintechs in einem Blogbeitrag kritisiert.

Etwas, was Berater den Fintechs oft vorwerfen ist nämlich, dass die Beratungsqualität der Fintech-Mitarbeiter nicht dem Marktstandard entspricht. Bei Facebook gibt es jetzt ein Beispiel, das zeigt, dass verkürzte Infos durchaus zu Unklarheiten führen können. So fragt eine Kundin ihren Knip-Berater, ob denn ihr neu gekauftes Fahrrad auch haftpflichtversichert sei. Dieser bejaht. Das Problem dabei: Das ist auch so, dass die Haftpflicht greift, wenn die Kundin etwa – wie ein Makler ausführt – eine alte Oma umfährt. Was die Kundin hier aber wohl eher meinte, ist, ob das Fahrrad bei einem Diebstahl über die Hausratversicherung abgedeckt ist. Das hätte der Knip-Berater zumindest nochmal erwähnen müssen.

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