Jürgen Evers von der Rechtsanwaltskanzlei Blanke Meier Evers. © Blanke Meier Evers
  • Von Redaktion
  • 22.10.2016 um 14:45
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Das Verbot für Versicherungsmakler, in der Haftpflichtversicherung Schäden zu regulieren, hat erhebliche Unruhe in Maklerkreisen ausgelöst. Das sogenannte Wäscherei-Urteil des BGH geht aber noch viel weiter, meint Jürgen Evers, Partner und Rechtsanwalt für Vertriebsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Blanke Meier Evers, im Interview – und er gibt einen Ausblick, was für Makler alles auf dem Spiel steht.

Pfefferminzia: In unserer Berichterstattung werden wir immer wieder darin bestätigt, dass Rechtsthemen bei Maklern hoch im Kurs stehen. Was genau erwartet die Teilnehmer Ihres DKM-Kongresses Maklerrecht?

Jürgen Evers: Mit dem dritten Maklerkongress greift Blanke Meier Evers Themen auf, die Makler aktuell im Tagesgeschäft betreffen. Allen voran das Wäscherei-Urteil des Bundesgerichtghofs. Die Bedeutung des Urteils darf nicht unterschätzt werden. Ich bin sehr froh darüber, dass das auch der Veranstalter der DKM nicht anders gesehen hat, weil er die Entscheidung spontan zum Anlass genommen hat, den Kongress Maklerrecht auch in das diesjährige Messeprogramm aufzunehmen.

Nur auf den ersten Blick erschöpft sich das Urteil in dem Verbot für Versicherungsmakler, in der Haftpflichtversicherung Schäden zu regulieren. Genauer betrachtet schafft es den Maklerstatus ab. Welche Folgen das für alle Versicherungsmakler hat, die im Gewerbegeschäft tätig sind und was insgesamt auf dem Spiel steht, wenn diese Spruchpraxis fortgeführt wird, verrate ich den Teilnehmern in einem Vortrag.

Welche weiteren Programmpunkte haben Sie vorgesehen?

Zum Abschluss des Kongresses diskutiert eine ebenso kompetent wie prominent besetzte Podiumsrunde unter meiner Moderation die Entscheidung und ihre Folgen. Ich bin sehr froh und dankbar dafür, dass sich die Fachleute trotz ihrer dichten Terminkalender die Zeit nehmen, die Entscheidung zu diskutieren. Rechtsanwalt Friedemann Utz lotst die Teilnehmer seines Vortrags zur Honorarvermittlung und -beratung anhand eines treffend gewählten Beispiels aus der Maklerpraxis durch den Dschungel der Fallstricke, die auf Makler lauern.

Zum Thema Angestellte im Außendienst des Maklerbetriebs wird Rechtsanwältin Oberst referieren. Sie informiert aus der Praxis, was Inhaber von Maklerbetrieben tun sollten, um zu vermeiden, dass sie anlässlich des Ausscheidens eines ihrer Außendienstmitarbeiter von diesem über den Tisch gezogen werden.

Auch die Praxis soll auf Ihrem Kongress nicht zu kurz kommen. Was ist hier geplant?

Mit dem Vortrag zur Digitalisierung im Maklerbetrieb zeige ich, was Makler beachten sollten, damit die Chancen der Digitalisierung nicht zum Rohrkrepierer werden. Ein Novum für den Kongress Maklerrecht stellt ein Workshop dar, in dem ich gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeite, was in einen Maklervertrag gehört.

Der Kongress Maklerrecht findet am Donnerstag, 27. Oktober, ab 10 Uhr in Halle 5, Raum 7 statt. Das Programm finden Sie hier.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort