Rechtsanwalt Michael A. Else ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. © Michael A. Else
  • Von Oliver Lepold
  • 29.11.2021 um 10:28
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Viele Lehrer schaffen es nicht, ihren Beruf bis zur Pensionierung durchzuhalten. Rechtsanwalt Michael A. Else, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, über die Knackpunkte bei der Prüfung auf Dienstunfähigkeit (DU) und die Konsequenzen für die BU-Versicherung von Lehrern.

Pfefferminzia: Wie wird eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern festgestellt?

Michael A. Else: Entweder ein Beamter kann aufgrund einer schweren Erkrankung oder zum Beispiel einem schweren Verkehrsunfall nicht mehr arbeiten. Dann ist meist klar: Das dauert länger oder ist unumkehrbar. Oder ein Beamter ist über längere Zeit immer wieder krank und hat sehr viele Fehltage. Bei insgesamt drei Monate Krankheitstagen innerhalb von sechs Monaten wird eine Dienstunfähigkeit vermutet. Der Dienstherr sorgt dann dafür, dass sich der Beamte von einem Amtsarzt auf seine Dienstfähigkeit untersuchen lassen muss.

Wie läuft das Verfahren bei vermuteter DU?

Die Schulbehörde fordert den Lehrer auf, Auskünfte zu erteilen und sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der betroffene Beamte erhält dazu eine Ladung und eine Terminzuweisung vom zuständigen Amtsarzt. Dieser ist je nach Bundesland an einer anderen Behörde angesiedelt, in Hessen zum Beispiel ist das Amt für Versorgung und Soziales zuständig, in Rheinland-Pfalz das Gesundheitsamt. Unter Umständen wird ein externer Gutachter hinzugezogen, der Amtsarzt fasst dann zusammen, welche Einschränkungen bestehen und wie sich diese auswirken.

Der Amtsarzt entscheidet?

Nein, er gibt lediglich eine medizinische Einschätzung ab, ob eine teilweise oder dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt. Die Schulverwaltung entscheidet dann, was passiert. Sie kann etwa sagen, wir warten noch drei Monate ab oder wir ordnen eine Intensivierung der Behandlung an, zum Beispiel in einer Reha-Klinik. Wenn aber keine Aussicht besteht, dass der Lehrer innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig ist, wird das Verfahren der Versetzung in den Ruhestand eingeleitet.

Und wenn der Betroffene nicht einverstanden ist?

Während des Verfahrens wird der betroffene Beamte zur Stellungnahme aufgefordert und hat dann meist nur kurze Zeit, Gründe anzugeben, die dagegensprechen. Wenn die Behörde trotzdem die Versetzung aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand beschließt, kann Widerspruch erhoben werden, was zu einer Überprüfung der Entscheidung führt – aber nicht unbedingt zu einer weiteren Untersuchung.

Wie oft wird über die DU gestritten?

Meist wollen die Betroffenen die Versetzung in den Ruhestand möglichst lange hinauszuzögern. Es ist ein tiefer Einschnitt in die Lebensplanung, oft spielen existenzielle Fragen wie Hausfinanzierung, Schulden oder Kinder in der Ausbildung eine große Rolle. Die Beamten sind emotional aufgewühlt und möchten das Beste herausholen. Meist streitet man sich aber nur bis zum Ruhestand. Denn ab diesem Zeitpunkt erhält der dienstunfähige Lehrer nur noch die Ruhebezüge – auch bei laufendem Streit. Ein Klageverfahren dauert aber mitunter auch mehrere Jahre und lohnt sich selten. Bei Dienstunfällen, die nicht anerkannt werden, wird aber häufiger geklagt.

Gibt es bei den DU-Prüfungen Unterschiede zwischen Bund oder den verschiedenen Bundesländern?

Die Länder haben unterschiedliche Fragenkataloge, die sie an die Amtsärzte senden, aber es geht in die gleiche Richtung. Das Arbeitsumfeld und der Arbeitsplatz werden beschrieben, wie der Beamte eingesetzt wird und wie die Beeinträchtigung ausfällt. Was ist zu empfehlen, welche Untersuchungen müssen gemacht werden, wie sind die Aussichten? Die Kernfrage lautet immer: wie ist die Prognose für die Zukunft?

Welche Bezüge erhalten Lehrer während der Krankschreibung und bei Dienstunfähigkeit?

Sie erhalten volle Bezüge während der Krankschreibung. Die Ruhebezüge berechnen sich nach einem speziellen Muster. Wer zum Beispiel mit 40 Jahren in den Ruhestand versetzt wird, kommt oft nur auf das Mindestruhegehalt in Höhe von 35 Prozent. Das heißt: 65 Prozent der Bezüge fallen von jetzt auf gleich weg. Bei einem Alleinverdiener einer Familie mit Kindern ist das sehr viel Geld. Daher ist es für Lehrer immer ratsam bereits zu Beginn ihrer Laufbahn eine private BU-Versicherung mit DU-Klausel abzuschließen.

Worauf sollten sie dabei achten?

Eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr und eine ausreichende Höhe der Absicherung sind essenziell. So könnte ein Beamtenverhältnis auch vorzeitig enden, etwa durch eine Entlassung oder ein freiwilliges Ausscheiden. Dann ist eine Absicherung bis zum normalen Rentenalter erforderlich, wie für jeden anderen Angestellten oder Selbständigen auch. Im Leistungsfall sollten Beamte zudem nicht vorschnell Einverständniserklärungen unterschreiben.

Es ist immer besser, die Behörde zunächst nach einer anderen Verwendung für den Lehrer suchen zu lassen, was selten gelingt. Wenn Lehrer Fehler im DU-Verfahren entdecken, sollten sie darauf hinwirken, dass diese korrigiert werden, sonst kann es zu Problemen mit der Leistungsgewährung des Versicherers kommen. Die Makler sollten auch darauf achten und sich Unterlagen und Gutachten zeigen lassen. Der betroffene Beamte hat einen Anspruch auf Aushändigung dieser Dokumente. Das muss alles plausibel sein. Der BU-Versicherer wird aber nicht verlangen, dass man die DU mit einem Klageverfahren gegen den Dienstherrn anficht. Das wäre unsinnig.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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