Sozialistische Wandmalerei am Bundesfinanzministerium (BMF) in Berlin. Der Vermittlerverband BVK wirft dem BMF vor, „marktfeindliche Regelungen“ im Vermittlerwesen anzustreben. © picture alliance | Karl-Heinz Sprembe
  • Von Lorenz Klein
  • 05.02.2021 um 11:24
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Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Vorstoß in Sachen Provisionsdeckel gestartet. Der inoffizielle Gesetzentwurf sehe dabei nur „auf den ersten Blick“ entgegenkommend für die Branche aus, kommentiert der Vergütungsexperte Matthias Beenken. Entsprechend harsch fällt die Reaktion in Vermittlerkreisen aus.

Lange Zeit erschien es ruhig in der Streitfrage, ob es in der Lebensversicherung und in der Restschuldversicherung einen Provisionsdeckel geben soll. Doch mit der Ruhe ist es erst einmal vorbei – dafür sorgte nun ein neuer inoffizieller Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), der diversen Verbände übermittelt wurde – darunter auch dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Und dort zeigt man sich über den Entwurf regelrecht entsetzt:

„Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, erklärte ein verärgerter BVK-Präsident Michael Heinz am Donnerstag.

Woran entzündet sich die Kritik? Der Versicherungsjournalist und Wissenschaftler Matthias Beenken hat den Entwurf genauer studiert. Im „Versicherungsmagazin“ kommt er zu dem Schluss, dass der Text „auf den ersten Blick“ entgegenkommend für die Branche aussehe. Denn dem Entwurf zufolge soll vordergründig nur die Provision in der Restschuldversicherung gedeckelt werden – und zwar auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags. Dieser Vorschlag ist von der Branche erwartet worden und daher relativ unstrittig. Allerdings gibt es einen großen Haken beziehungsweise aus Sicht von Beenken eine „ziemlich dicke Kröte“, die der Vertrieb aller Versicherungssparten zu schlucken hätte.

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BMF weitet Provisionsbegriff aus

Hintergrund ist eine neue Definition der Abschlussprovision, die sich in Paragraf 7 Nummer 34c des vorliegenden Änderungsentwurf des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) verbirgt. Diese habe es in sich, befindet der Vergütungsexperte. Denn: „Danach sollen alle in der Branche traditionell als Abschluss-, aber auch als Bestandsprovision bezeichnete Provisionen unter den Begriff der Abschlussprovision fallen“, schreibt Beenken – und schlussfolgert: „Das Ganze zielt wohl weit über die Restschuldversicherung hinaus auch auf alle anderen Versicherungssparten ab.“

Der BVK lehnt den Entwurf dann auch rundheraus ab. Es sei „bedenklich“, dass der Gesetzentwurf den Begriff der Abschlussprovision neu definiere, heißt es. „Demnach sollen auch branchenübliche Bestandsprovisionen gekürzt werden“, schlussfolgert der Verband. Diese Neudefinition habe bei der beabsichtigten Regulierung der Restschuldversicherung nichts zu suchen, so die Kritik. 

Weiter moniert der BVK, dass das Ministerium durch den Paragrafen 32a auch Dienstleistungsentgelte zwischen den Unternehmen und den Vermittlern regulieren wolle. „Demnach darf ein Versicherer nur marktübliche Vergütungen vereinbaren“, so die Erkenntnis des Verbandes.

Michael Heinz macht sodann deutlich, was er von dem Entwurf hält – nämlich nichts: „Aus ideologischen Gründen wird hier ein Projekt verfolgt, das für die Rendite und Ablaufleistung der Versicherungsverträge keine Effekte hätte, aber uns die Luft abschnüren und unzählige Arbeitsplätze gefährden würde. Und das in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie. Das ist für uns inakzeptabel.“

Provisionsdeckel für Lebensversicherung in Vorbereitung?

Abgesehen davon, dass der Entwurf „ziemlich schwammig“ sei, so Heinz weiter, solle damit „ein ganzer Berufsstand unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt und kontrolliert werden“. Beim BVK frage man sich deshalb, ob das SPD-geführte Ministerium „nicht schon in den Wahlkampfmodus geschaltet hat und damit von Finanzskandalen der jüngsten Vergangenheit ablenken will“. Der BVK werde seine „ganze Verbandskraft dafür einsetzen, dass diese marktfeindlichen Regelungen nicht Wirklichkeit werden“.

Der Verband beklagt außerdem, dass das BMF mit dem Gesetzentwurf die Belastungen ignoriere, „die der Berufsstand durch die umfangreichen Regulierungen der letzten Jahre hatte“. Deshalb erwarte man zunächst einmal ein Moratorium weiterer Regulierungen.

Experte Matthias Beenken dürfte das eher für Wunschdenken halten. Es sei nicht ausschließen, „dass mit diesen Regelungen ein erweiterter Provisionsdeckel allgemein für die Lebensversicherung zumindest vorbereitet wird“, schreibt er im „Versicherungsmagazin“. Denn dieses Ziel werde wohl mindestens die SPD auch nach der Bundestagswahl weiterverfolgen, so Beenken.

+++Update+++

Wie Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, über den inoffiziellen Referentenentwurf denkt, erfahren Sie in seinem Gastkommentar.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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