Polizei auf einem Weihnachsmarkt: Beamte können in Hamburg in Zukunft in die GKV. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 20.12.2017 um 10:36
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Für Beamte hat ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel deutliche Nachteile: Bund, Länder und Kommunen beteiligen sich hier – anders als in der PKV – nicht an ihren Kosten zur Krankenversicherung. Der Hamburger Senat hat nun ein Gesetz verabschiedet, das diese Benachteiligung aufhebt. Hier kommen die Details.

Hamburg schreibt Sozialgeschichte: Als erstes Bundesland will es, dass Beamte tatsächlich frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen (GKV) können. Das Problem bisher: In der PKV übernimmt die eine Hälfte der Kosten die Versicherung, die andere Hälfte bekommen die Beamten von ihrem öffentlichen Arbeitgeber über die Beihilfe zurück. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Bund, Länder und Kommunen nichts dazu.

Damit ist in Hamburg nun Schluss. Der Senat hat ein Gesetz verabschiedet, dass eine pauschale Beihilfe vorsieht. Das berichtet das Ärzteblatt. Konkret sollen Beamte ab dem 1. August 2018 nun anstatt der individuellen Beihilfe auch den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erhalten können.

Die vom Hamburger Senat beschlossene Änderung gilt zunächst nur für bereits gesetzlich versicherte und neue Beamte. Für langjährige Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich, berichtet das Portal weiter.

Aber:

Wer sich einmal für die Pauschale statt der Beihilfe entscheidet, muss damit auch sein Leben lang klarkommen. Ein Wechsel zurück ist nicht vorgesehen. Damit wolle die Stadt „Optimierungsstrategien“ unterbinden, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde, heißt es.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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