Hermann-Josef Tenhagen ist Chefredakteur des Verbrauchermagazins Finanztip. © Finanztip
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  • 06.06.2017 um 10:37
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Das gerade verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz soll unter anderem Geringverdienern beim Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge helfen. Das wird auch höchste Zeit, meint Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen. Welche Punkte des neuen Gesetzes beim Erreichen dieses Ziels helfen sollen, hat er in seiner Kolumne aufgeschlüsselt.

Das Problem, dass sich eine private Altersvorsorge für Geringverdiener nicht wirklich lohne, sei schon seit Anfang des Jahrtausends bekannt. „Ich erinnere mich noch gut an einen Vortrag zur Riester-Rente im Jahr 2003 bei der Künstlersozialkasse, bei dem ich den vielen Geringverdienern unter den Künstlern von zusätzlicher Altersvorsorge abraten musste“, schreibt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur des Portals Finanztip in seiner Kolumne auf Spiegel Online.

Denn wer heute den Mindestlohn verdiene, Vollzeit arbeite und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, brauche 50 bis 60 Jahre Arbeitszeit, um eine gesetzliche Rente zu bekommen, die auf Hartz-IV-Niveau liege. Das lohne sich eben nicht.

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll hier nun Abhilfe schaffen und sich auch gerade für Geringverdiener lohnen. An drei Stellschrauben hat der Gesetzgeber hierfür gedreht.

Nummer 1: Die Grundförderung der Riester-Rente wird angehoben. Und zwar von 154 auf 175 Euro (wir berichteten).

Nummer 2: Arbeitnehmer, die per Entgeltumwandlung Geld zurücklegen, sollen von ihrem Arbeitgeber noch einen Zuschuss bekommen. 15 Prozent müssen es sein, ab 2022 auch für bestehende Altverträge. Eine gute Sache, meint Tenhagen, denn: „Wenn der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente abzweigt, dann werden darauf weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Dann spart also auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben. Zu viele Arbeitgeber haben diese Ersparnis bisher in die eigene Tasche gesteckt.“

Nummer 3: Betriebsrenten und Riester-Renten werden künftig nicht mehr ganz auf die Grundsicherung angerechnet. Hier gibt es nun einen Freibetrag von 200 Euro. Diesen Punkt nennt Tenhagen den wichtigsten des neuen Gesetzes.

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