Betriebsrentenstärkungsgesetz Ausschüsse schlagen Senkung der KV-Beitragspflicht für Betriebsrentner vor

Blick in den Plenarsaal des Bundesrats in Berlin: Das Betriebsrentenstärkungsgesetzt ist auf seinem Weg durch die gesetzgeberischen Instanzen nun hier angekommen.
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Bei der Erteilung reiner Beitragszusagen empfehlen die Ausschüsse, auch Unternehmen mit aufzunehmen, die keinen Betriebs- oder Personalrat haben. Schließlich gebe es in nur 9 Prozent der Betriebe mit 5 bis 50 Beschäftigten einen Betriebsrat.
Die Einführung von Opt-out-Systemen soll nicht nur für Tarifverträge gelten, sondern auch für Betriebsvereinbarungen, so die Empfehlung der Ausschüsse. Ersteres behindere nämlich wiederum die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, was die Reform ja nun gerade beheben soll.
KV-Pflicht überprüfen
Die Ausschüsse fordern die Bundesregierung auch dazu auf, zu prüfen, „inwieweit eine Reduzierung der hundertprozentigen Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten auch außerhalb betrieblicher Riester-Renten ermöglicht werden kann“. Die volle Beitragspflicht erscheine insbesondere bei arbeitnehmerfinanzierten Betriebsrenten problematisch.