Daniel Schmalley ist Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden der Barmenia. © Barmenia
  • Von Redaktion
  • 24.10.2018 um 11:09
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Der Bundesfinanzhof hat die betriebliche Krankenversicherung (bKV) in zwei vor kurzem gefällten Urteilen gestärkt: Er stellt sie nun anderen Personalinstrumenten gleich. Doch was heißt das in der Praxis für Unternehmen und Versicherungsvermittler? Das erklärt Daniel Schmalley, Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden der Barmenia, in seinem Gastbeitrag.

Von reifen Zeiten ist die Rede, wenn ein Moment gekommen ist. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)  könnte man auch sagen: Nicht reife Zeit, sondern höchste Zeit ist es, sich mit dem Thema betriebliche Vorsorge zu beschäftigen. Drei Zahlen symbolisieren das: 44; minus 0,4; und 75.

44 Euro – bis zu dieser Freigrenze können Beiträge zur bKV künftig steuerfrei bleiben, wenn der Arbeitgeber sie bezahlt. Das haben die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden (Az: VI R 13/16 und Az: VI R 16/17). Zwar muss das Finanzministerium diese Maßgabe noch umsetzen. Und manches Unternehmen hat die Freigrenze vielleicht schon für andere Leistungen ausgeschöpft. Das aber ändert nichts an dem wichtigen Signal, das von diesem Urteil ausgeht: Die Benachteiligung der bKV gegenüber anderen Personalinstrumenten endet, endlich. Das hat Symbolkraft und dürfte dafür sorgen, dass sich noch mehr Unternehmen mit der bKV auseinandersetzen.

Minus 0,4 Prozentpunkte: So weit haben die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute Ende September ihre Wachstums-Prognose für Deutschland nach unten korrigiert. Aus zwei Gründen: den Handelskonflikten und dem Fachkräftemangel. Eine dramatische Entwicklung: Eine Wirtschaft, die langsamer wächst, als sie könnte, weil Talente fehlen. Ein Luxusproblem? Keineswegs. Wer häufig mit kleinen und mittelständischen Unternehmen spricht, weiß: Die Nöte sind greifbar. Innovationen stocken, Projekte bleiben liegen, Belegschaften sind ausgelastet bis zum Anschlag.

Zahl der Krankentage legt zu

Verschärft wird diese Entwicklung durch mehr und mehr Krankentage, symbolisiert in einer weiteren Zahl: 75 Milliarden Euro pro Jahr. So hoch beziffern Experten den volkswirtschaftlichen Schaden von Ausfalltagen. Von 2008 bis 2016 stieg der Krankenstand hierzulande um 60 Prozent, nicht zuletzt auch aufgrund psychischer Belastungen.

Diese drei Zahlen sind Grund genug, dass Unternehmen sich gerade jetzt mit der bKV auseinandersetzen sollten. Doch nicht alle wissen überhaupt um die Vorzüge dieses Personalinstruments. Eine Erschöpfungs-Vorsorge etwa kann dazu beitragen, Krankheiten wie einen Burnout zu verhindern, wenn Mitarbeiter frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine Manager-Vorsorge bindet Führungskräfte und zielt auf ihre speziellen Belastungen. Telemedizinische Versorgung hilft Beschäftigten dabei, Beschwerden mobil abzuklären, ohne unnötig Zeit in Wartezimmern zu verbringen. Zusammen mit weiteren Vorsorge-Angeboten – auf Alter und Geschlecht abgestimmt – können diese Instrumente für zufriedenere und gesündere Belegschaften sorgen. All das können und sollten Vermittler den Unternehmen erklären. Der Zeitpunkt dafür ist vermutlich besser denn je.

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