Ein Arzt erklärt seiner Patientin ihr Röntgenbild. © Panthermedia
  • Von Redaktion
  • 16.11.2015 um 15:35
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Wer eine Police zur Berufsunfähigkeit abschließt, muss immer Angaben zu Vorerkrankungen machen. Aber Achtung, schummeln kann den Versicherungsschutz kosten.

Grundsätzlich gilt bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung: Lieber zu viele Behandlungen angeben, als Krankheiten zu verschweigen. Wer sich fälschlicherweise als Nichtraucher ausgibt, spart zwar zunächst Prämie, aber riskiert alles, wenn er die Versicherung benötigt. Solche Angaben prüfen die Anbieter.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man alle Krankheiten, Beschwerden und Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre (je nach Vertrag) angeben. Zusätzlich alle Krankenhausaufenthalte und Operationen und alle chronischen Erkrankungen. Selbst nicht ausdrücklich abgefragte Beschwerden können wichtig sein. Bestes Beispiel ist der Hexenschuss. Eine unangenehme Erfahrung, die viele kennen. Aus ihm muss nicht, kann sich aber eine schlimmere Erkrankung ergeben.

Streit gibt es häufig wegen psychischer Diagnosen, so ein Serviceartikel des WDR. Sie sind schnell gestellt und machen es den Betroffenen schwer, eine BU-Versicherung zu bekommen. Um Fehldiagnosen rechtzeitig zu erkennen, sollte man sich, so der Tipp, von seiner Krankenkasse eine Patientenquittung geben lassen. Dort sind alle Arztbesuche und Diagnosen vermerkt. Sie bietet beiden Seiten Klarheit: dem Versicherten und der Versicherung.

Auch bei fehlenden Angaben darf die Versicherung die BU-Rente nicht per se ablehnen. Sie muss zahlen, wenn der Versicherte glaubhaft machen kann, dass er nicht arglistig täuschen wollte. Gut sieht es für ihn auch aus, wenn er beweisen kann, dass das nicht angegebene Gesundheitsproblem für die Berufsunfähigkeit in keiner Verbindung steht. Und besonders wichtig: Wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er an seinen fehlerhaften oder lückenhaften Angaben keine Schuld trägt, wird häufig die Beratung des Vermittlers geprüft.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort