Ärzte operieren einen Patienten: Wer etwa als Chirurg einen Fehler macht, muss unter Umständen für die Folgen zahlen – eine Berufshaftpflicht kann in so einem Fall die gesamte Existenz sichern. © Getty Images
  • Von Lorenz Klein
  • 19.07.2017 um 10:41
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Ob Chirurg, Anwalt oder Steuerberater – Fehler im Beruf können schnell ins Geld gehen oder gar die Existenz kosten. Eine Berufshaftpflicht kann davor schützen. Worauf es bei der Absicherung ankommt, lesen Sie hier.

Eigentlich ist die Haftpflichtversicherung ein ganz einfaches Produkt: Sie schützt den Versicherten vor den existenzbedrohenden Folgen, wenn diese eine Person Sach- oder Vermögensschaden verursacht.

Denn es gilt der Grundsatz: Wer Dritte in irgendeiner Weise schädigt, muss dafür geradestehen – im äußersten Fall haftet er mit seinem gesamten Vermögen.

Doch abseits der Privathaftpflicht und der Kfz-Haftpflicht, deren Prinzip vielen Menschen aufgrund ihrer hohen Verbreitung geläufig ist, gibt es noch drei weitere Varianten, die sich ausschließlich an Selbstständige und Freiberufler richten: die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

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Auch diese Policen sollen vor Haftpflichtrisiken gegenüber Dritten schützen. Allerdings deckt zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht nur Sach- und Personenschäden eindeutig ab.

Kommt es hingegen zu einem Vermögensschaden, zahlt der Versicherer nur dann, wenn es sich dabei um einen „unechten“ Vermögensschaden handelt.

Das heißt:

Dem Vermögensschaden muss ein Personen oder Sachschaden vorausgegangen sein.

Ein Beispiel:

Ein Patient stürzt beim Zahnarzt von einer nassen Treppe, bricht sich das Bein (Personenschaden). Als Folge dessen kann er seinen kostspieligen Charterflug in die Karibik nicht antreten – womit also der „unechte“ Vermögensschaden eintritt.

Die Berufshaftpflichtversicherung zahlt hingegen nicht nur bei Sach- und Personenschäden, sondern auch dann, wenn der Versicherte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit „echte“ Vermögensschäden verursacht – es muss also keine Verknüpfung zu einem Personen oder Sachschaden vorliegen, wie es die Betriebshaftpflicht verlangt.

Auch hierzu ein Beispiel:

Ein gestresster Steuerberater schafft es nicht, die Steuererklärung eines Mandanten fristgerecht ans Finanzamt zu schicken. Dadurch entgeht ihm eine Steuerrückzahlung von 10.000 Euro.

Zum Glück übernimmt die Berufshaftpflicht des Steuerberaters den „echten“ Vermögensschaden seines Mandanten – die Betriebshaftpflichtversicherung würde hingegen keinen Cent zahlen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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