Männer arbeiten in einem Neubaugebiet in Nieder-Olm (Rheinland-Pfalz) am Dach eines Neubaus. © dpa/picture alliance
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  • 21.01.2019 um 10:17
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Das von der großen Koalition ins Leben gerufene Baukindergeld soll jungen Familien helfen, sich ein eigenes Haus leisten zu können. Wer für die Förderung infrage kommt und wie man diese am besten nutzt, erklärt Pfefferminzia.

Nur gucken, nicht wohnen. So lässt sich derzeit recht treffend die Lage auf den Wohnungsmärkten deutscher Großstädte beschreiben. Im Schnitt 77 Interessenten stehen laut Immobilienscout24 bei einer zu vermietenden Wohnung in München vor der Tür, in Stuttgart 75, in Köln 53, in Freiburg 51, in Berlin 33 und in Hamburg 32. Im Schnitt.

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp in deutschen Großstädten. Dagegen wollte die Große Koalition etwas tun und hat unter anderem eine Art Eigenheimzulage 2.0 ins Leben gerufen: das Baukindergeld. Damit will die Bundesregierung Familien unterstützen, die zum ersten Mal Wohneigentum erwerben, also eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen. In der Mieterrepublik Deutschland soll das wieder ein starkes Signal zugunsten des selbst genutzten Wohneigentums setzen und dabei helfen, erfolgreich Vermögen aufzubauen und die Altersvorsorge zu stärken.

Seit dem 18. September 2018 können Familien das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Voraussichtlich ab März 2019 wird dann ausgezahlt – und zwar 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind liegt (siehe auch Grafik unten).

„Darin sind sowohl Familien und Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen als auch solche mit mittleren Einkommen enthalten – das ist zu begrüßen“, beurteilt Immo Dehnert, Pressesprecher der Wüstenrot & Württembergischen, die Initiative der Großen Koalition. „Insbesondere Schwellenhaushalte, die mit ihren finanziellen Möglichkeiten bisher nur eine Finanzierung ‚auf Kante‘ darstellen konnten, werden durch das Baukindergeld jetzt sehr wirksam unterstützt“, so Dehnert weiter.

Run auf die Förderanträge

Das kommt an. Etwa einen Monat nach Start des Baukindergelds waren laut KfW bereits 24.399 Förderanträge eingegangen. 516 Millionen Euro der für diese Legislaturperiode eingeplanten Fördergelder in Höhe von 3 Milliarden Euro waren damit schon beansprucht.

Allerdings müssen für den Erhalt der Förderung auch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss es sich um das einzige Wohneigentum handeln. Auch muss die Immobilie selbst genutzt sein und es muss mindestens ein unter 18-jähriges Kind dort leben, das außerdem kindergeldberechtigt ist. Wird das Haus gebaut, muss die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden sein.

Wie setzen Familien das Baukindergeld nun am besten ein? Das Baukindergeld lässt sich nicht zu Beginn der Finanzierung auf das Eigenkapital anrechnen, was für viele Finanzierungswillige wichtig wäre. Allerdings kann der Zuschuss für die Tilgung eingesetzt werden, erklärt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied bei der Interhyp. „Wir raten Immobilienkäufern, mit dem Baukindergeld von jährlichen Sondertilgungen ab Beginn der Kreditlaufzeit Gebrauch zu machen und damit den Nutzen der Förderung zu verstärken.“ So könne das Darlehen früher abbezahlt sein.

Quelle: KfW

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