Ist der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin): Felix Hufeld. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 11.03.2019 um 16:31
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist etwas Neues in der deutschen Altersvorsorgelandschaft entstanden: die nicht unumstrittene reine Beitragszusage. Der Präsident der Finanzaufsicht Bafin, Felix Hufeld, hat diesem „Neuland“, wie er sagt, einen umfassenden Vortrag gewidmet. Darin rief er die Tarifvertragsparteien dazu auf, die Chance „auf keinen Fall ungenutzt verstreichen zu lassen“.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat erstmals die reine Beitragszusage ohne Garantien eingeführt. Grund genug für Bafin-Präsident Felix Hufeld das Thema in einer Grundsatzrede im Rahmen der Veranstaltung „Sozialpartnermodelle jetzt!“ in Berlin sowohl aus seiner als auch der Sicht der Bundesregierung genauer zu beleuchten. Eine Zusammenfassung.

Hufeld nennt die reine Beitragszusage für Deutschland „reines Neuland“. Es sei ein Paradigmenwechsel, da bislang Zusagen nur möglich gewesen seien, die definierte Leistungen oder Mindestleistungen für Arbeitnehmer vorsähen. Alle vorherigen Zusagearten seien wegen der im Betriebsrentengesetz verankerten Subsidiärhaftung des Arbeitgebers nach internationalen Maßstäben immer noch als „defined benefit“ – kurz DB – einzustufen gewesen. In ganz Europa gehe nun der Trend dahin, anstelle der DB lieber die „defined contribution“ (DC), also die reine Beitragszusage, anzubieten.

Das Ziel dahinter: „Anreize für eine möglichst weitreichende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu schaffen“, so Hufeld – und das mit dem Entlassen der Arbeitgeber aus der Haftung für bestimmte Leistungen.  

Aber was macht die deutsche Variante der reinen Beitragszusage aus?  

„Eine entscheidende Vorgabe des Gesetzgebers ist das Garantieverbot. Nicht nur der jeweilige Arbeitgeber unterliegt keiner Haftung mehr für eine bestimmte Leistung. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch den durchführenden Einrichtungen, also den Pensionskassen, den Pensionsfonds oder den Lebensversicherern, verboten, hierfür Leistungen zu garantieren“, erklärte Hufeld in seinem Vortrag. „Und das sowohl für die Anwartschaftsphase, die Rentenbezugsphase sowie für alle anderen Leistungsarten, also auch für die Altersrente und mögliche Invaliditätsleistungen.“

Hufeld sieht drei große Vorteile in der „neuen Philosophie“, wie er sie nennt:

  1. „Erstens, den Versorgungsberechtigten, denen die freiere Anlagepolitik die Aussicht eröffnet, im Alter höhere Versorgungsleistungen zu erzielen, und zwar insbesondere dann, wenn uns die gegenwärtige Niedrigzinsphase noch eine Weile erhalten bleibt.“
  2. „Zweitens, den Tarifpartnern, als Träger der Sozialpartnermodelle. Ihnen weist der Gesetzgeber eine maßgebliche Rolle bei der Begründung der Sozialpartnermodelle zu.“
  3. „Drittens, Europa. Die reine Beitragszusage wird nicht nur dem deutschen Finanzmarkt neue Impulse geben und langfristigen Anlageformen, etwa in Infrastruktur, einen Schub verleihen. Ich erwarte dadurch auch zusätzlichen Rückenwind für eines der wichtigsten Projekte Europas, das der Kapitalmarktunion.“

Die reine Beitragszulage sei zwar kein Rundum-Sorglos-Paket, so der Bafin-Chef. „Eine langfristig renditeträchtige Anlagepolitik kann zu Schwankungen bei den erwarteten und gezahlten Versorgungsleistungen führen. Das muss aber nicht so sein – und vor allem kann dem vorgebeugt werden.“

Denn: Der Gesetzgeber habe eine Reihe von Sicherheitsmechanismen eingebaut.  

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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