Ein simulierter Unfall – doch wenn es wirklich kracht und der Fahrer nicht gemeldet ist, kann es für den Versicherungsnehmer teuer werden. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.03.2018 um 13:09
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Wie verhalten sich Kfz-Versicherte, wenn jemand anderes als der eingetragene Fahrer das Fahrzeug nutzt? Die Antworten über eine wichtige Frage, über die viele Autofahrer gar nicht nachdenken, lesen Sie hier.

Wer sein Auto jemand anderem, als den eingetragenen Fahrern überlässt, sollte besser ein paar Tipps beherzigen. Denn nach der Schlüsselübergabe kann es teuer werden. Zwar würde der Versicherungsnehmer seinen Haftpflicht- sowie Teil- oder Vollkaskoschutz infolge eines Unfalls durch den Fremdfahrer nicht verlieren, doch kann der Versicherer dem Kunden vertragswidriges Verhalten vorwerfen und eine Strafe verhängen, berichtet Stiftung Warentest.

Wer sein Auto kurz­fristig verleiht, sollte daher wissen, was im Vertrag steht. Folgende Varianten sind demnach üblich:

  • Allein­fahrer.
  • Zwei Fahrer, in der Regel der Versicherungs­nehmer plus Partner.
  • Die Namen mehrerer Nutzer sind einge­tragen – etwa auch die der Nach­barn.
  • Der Fahrer­kreis ist „beliebig“, jedoch begrenzt auf Fahrer, die zum Beispiel mindestens 23 Jahre alt sind. Wer auch Fahrer ab 18 ans Steuer lässt, fährt meist am teuersten.

Dabei weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass der Fahrer­kreis den Versicherungs­beitrag beeinflussen kann. „Je mehr Nutzer und vor allem jüngere Fahrer, umso teurer“, so die Faustregel.

Doch was passiert, wenn weder der Halter des Autos noch die in der Autoversicherung eingetragenen Fahrer das Steuer übernehmen? Zur Klärung dieser Frage haben die Tester elf Kfz-Versicherer aus ihren jüngsten Autoversicherungstest gefragt.

Das Ergebnis:

Nach einem Unfall berechnen die Versicherer den Beitrag neu, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr. Eventuell droht eine Vertragsstrafe, oft ein Jahresbeitrag, wenn der Versicherungsnehmer absichtlich nur sich selbst als Fahrer angegeben hat. Ausnahme ist ein Notfall, bei dem Fahrer beispielsweise krank ist. In dieser Situation darf ein Beifahrer weiterfahren.

Soll also jemand das eigene Auto fahren, auch wenn es nur für ein paar Tage ist, besser beim Versicherer angeben. Entweder direkt bei der Gesellschaft, dem Makler oder Vertreter. Unabhängig vom eigenen Versicherer weist Stiftung Warentest auf die Möglichkeit hin, diesen notwendigen Zusatzschutz über das Internet zu buchen.

Außerdem ist beim Verleihen des eigenen Autos an Verwandte oder Freunde nicht nur der versicherungsrelevante Teil zu bedenken. Bei einem Unfall und der damit eventuell anfallenden Selbstbeteiligung sowie der anstehenden Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, wird es für den Versicherungsnehmer teuer.

Möchte er nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, empfiehlt die R+V Versicherung, einen Leihvertrag zu schließen. Vorlagen gebe es für Verbraucher online etwa bei den großen Automobilclubs. Damit es nicht zum Streit komme, sei es laut R+V Versicherung sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen und Schrammen aufzuführen.

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