28. August 2018, Berlin: Volker Kauder (links), Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, Bundesvorsitzende der SPD, und Alexander Dobrindt, Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, sprechen nach dem Koalitionstreffen vor dem Bundeskanzleramt vor Pressevertretern. Bei dem Treffen haben die Vertreter der Regierungsparteien den Streit um das Rentenpaket beigelegt. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 29.08.2018 um 11:02
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Die Vertreter der Großen Koalition, Andrea Nahles (SPD), Volker Kauder (CDU) und Alexander Dobrindt (CSU), haben bis spät in die Nacht um eine Lösung des Rentenstreits gerungen – mit Erfolg. Die Eckpunkte des gesamten Maßnahmenpakets in Bezug auf Rente, Arbeitslosenversicherung und Wohnförderung gibt es hier im Detail.

In ihrem ARD-Interview am Sonntagabend hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits angedeutet, dass es in der Diskussion um das Rentenpaket eine schnelle Einigung in der Koalition geben würde. Und nun hat der Koalitionsausschuss in der Nacht auf Mittwoch Folgendes beschlossen:

Rente

Die sogenannte doppelte Haltelinie wird eingeführt. Damit wird das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert und der Beitrag zur Rentenversicherung auf maximal 20 Prozent bis 2025 gedeckelt. Aktuell liegt er bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Zudem werden die Leistungen bei Erwerbsminderung verbessert und Beschäftigte mit geringem Einkommen (Midi-Jobs) bei den Rentenversicherungsbeiträgen entlastet.

Außerdem werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die so genannte Mütterrente, anerkannt. Hier werden allen Erziehenden sechs Monate (also 0,5 Entgeltpunkte) angerechnet. Ursprünglich war geplant, nur diejenigen mit drei und mehr Kindern zu berücksichtigen. Sie sollen je einen Entgeltpunkt erhalten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Gleichbehandlung aller Eltern und der Anerkennung eines halben Entgeltpunktes ausgesprochen.

Diesen Mittwoch soll das Rentenpaket im Bundeskabinett beschlossen werden.

Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird zum 1. Januar 2019 statt wie bisher geplant um 0,3 Prozentpunkte nun um 0,4 Prozentpunkte sinken. Ein entsprechender Entwurf soll am 19. September im Kabinett beschlossen werden. Derzeit beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 3 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen je zur Hälfte.

Die aktuell gute Lage am Arbeitsmarkt erlaube eine darüber hinausgehende befristete Absenkung des Beitrags um weitere 0,1 Prozentpunkte. Dies soll durch eine gesonderte Verordnung umgesetzt werden, die ebenfalls zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt und bis zum Ende des Jahres 2022 befristet ist.

Es soll eine allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit von 0,65 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) geben. Das entspricht derzeit rund 22,5 Milliarden Euro. Übersteigt die Rücklage nach der Absenkung dauerhaft diese 0,65 Prozent des BIP um einen Betrag, der einer Zuführung von mehr als 0,1 Prozentpunkten des Beitrages entspricht, wird der Bundesminister für Arbeit und Soziales von der Verordnungsermächtigung erneut Gebrauch machen.

Miete/Bauen/Wohnen

Bis zum Wohnungsbaugipfel will die Bundesregierung das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschließen, Grundsätze zur Weiterentwicklung des Mietspiegels entwickeln und das Baukindergeld als Förderprogramm der KfW starten.

>>> Alle Ergebnisse des Koalitionsausschusses im Überblick 

SPD-Chefin Nahles: „Wirklicher Durchbruch“ in wesentlichen sozialpolitischen Fragen

Agenturberichten zufolge sprach SPD-Chefin Andrea Nahles von einem „wirklichen Durchbruch“ in wesentlichen sozialpolitischen Fragen. Volker Kauder, Fraktionschef der CDU, ergänzte: „Wir haben uns auf ein größeres Paket verständigt und können damit auch zeigen, dass wir in diesem Land regieren.“

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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