Dirk Pappelbaum ist Geschäftsführer des IT-Unternehmens Inveda. © Inveda
  • Von Redaktion
  • 27.08.2019 um 15:43
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Die DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ sei in manchen Punkten leider sehr ungenau, bedauert Inveda-Geschäftsführer Dirk Pappelbaum. So führe die Norm etwa bei der Absicherung im Todesfall zu Interpretationsspielräumen beim Makler, wodurch „das Versprechen der Rechtssicherheit nicht eingehalten werden kann“. Hier geht es zu seinem Gastbeitrag.

Mit der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ ist die erste deutsche Norm für die Finanzdienstleistung am Markt. Ihr Ziel ist es, Abläufe in der Versicherungsbranche zu standardisieren, im konkreten Fall die Analyse des Versicherungs- und Finanzierungsbedarfs eines privaten Haushalts – nachvollziehbar und somit haftungssicher.

Bei der Umsetzung ergeben sich jedoch im Detail viele Fragen und es zeigt sich, dass die DIN viele Punkte nicht ausreichend klärt. Zum Beispiel bei der Absicherung im Todesfall.

Die Verfasser der DIN wollten erreichen, dass dem Kunden vor Abschluss eines Vertrages zur Absicherung eines konkreten Risikos möglichst umfassend dargestellt wird, welche Risiken in seinem Haushalt bestehen und wie hoch die jeweiligen Lücken sind, die durch eine private Vorsorge beziehungsweise Absicherung geschlossen werden sollten.

Dabei muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass der aktuelle Lebensstandard nach einer derartigen Absicherung nicht gehalten werden beziehungsweise das Haushaltseinkommen dennoch sinken kann. Deshalb kann nur der Kunde selbst abwägen, welche Lücken er für gravierend hält und wie weit er sie schließen will. Dabei sollte er nicht emotional, sondern möglichst objektiv über die Absicherung seines Lebensstandards entscheiden.

Da die Definition der Lücken keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellt unterscheidet die DIN zwischen verschiedenen Bedarfsstufen. Bedarfsstufe eins sichert lediglich den finanzielle Grundbedarf, der sich oberhalb der staatlichen Grundsicherung bewegt. Damit ist nicht die gesetzliche Grundsicherung gemeint, die DIN orientiert sich hier am gesetzlichen Mindestlohn. Bedarfsstufe zwei soll stets den aktuellen Lebensstandard garantieren, Stufe drei ihn in sogar verbessern.

Für den Todesfall bedeutet dies, dass man bei Bedarfsstufe eins lediglich den Mindestlohn für die verbleibenden Personen im Haushalt für die folgenden fünf Jahre absichern muss. Bei Bedarfsstufe zwei muss auch das Gehalt des Verstorbenen zumindest zu 80 Prozent abgesichert werden. Bedarfsstufe drei würde den Lebensstandard erhöhen.

Die Unzulänglichkeiten der neuen DIN in Bezug auf die Todesfallabsicherung lassen sich an den folgenden Punkten gut erklären:

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