Ein alter Mann sitzt allein auf einer Bank: Die Witwenrente fällt oft geringer aus als erwartet. © Pixabay
  • Von Juliana Demski
  • 30.01.2018 um 10:39
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Hinterbliebene Ehepartner haben in Deutschland unter bestimmten Umständen Anrecht auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Warum es vorkommen kann, dass diese gekürzt wird, zeigt ein aktueller Fall aus Krefeld.

Ein 81-jähriger Mann aus Krefeld verliert seine Frau, die vor ihrer Rente insgesamt 30 Jahre lang als Angestellte beim Finanzamt Rentenbeiträge gezahlt hat. Die restliche Zeit hatte die Frau in die Kindererziehung investiert. So bekam sie zuletzt eine Rente von 650 Euro.

Der Mann bekommt nach ihrem Tod drei Monate lang 60 Prozent der Rente der verstorbenen Ehefrau – immerhin 360 Euro. Danach kürzt die Rentenbehörde die Auszahlung auf einmal um 75 Prozent, berichtet das Portal MeinKrefeld.de.

Warum?

Per Gesetz gilt, dass für die Berechnung der Höhe der Witwerrente auch das Einkommen des überlebenden Partners herangezogen werden muss. Ist dieses höher als 819 Euro, wird der darüber hinausgehende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Im vorliegenden Fall erhält der Witwer 1.778 Euro eigene Rente im Monat – liegt also deutlich über dem Freibetrag. Daher erfolgt die Kürzung der Witwerrente auf nunmehr 93 Euro.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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