AfW-Vorstand Frank Rottenbacher schätzt ab, wie viele Vermittler vom neuen Paragraf 34k Gewerbeordnung betroffen sind © Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 18.03.2025 um 10:46
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:15 Min

Die Paragrafenreihe 34 der Gewerbeordnung endet derzeit beim Buchstaben j. Doch das ändert sich, denn Paragraf 34k wird kommen. Er dreht sich um Verbraucherkredite beziehungsweise Ratenkredite. Wer so etwas immer mal vermittelt, wird zur Sachkunde-Prüfung antreten müssen, kündigt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher an. Und das sind nicht wenige.

Aus den Räumen der Unternehmensberatung Bearingpoint in Berlin hat man einen guten Blick auf das Wirtschaftsministerium. Das trifft sich gut. Denn was der Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, Frank Rottenbacher, als Gastredner da mitbringt, hat genau mit eben jenem Ministerium zu tun.

Es ist Freitag, der 7. März, zweiter Tag der Hop-On-Hop-Off-Tour von Pfefferminzia durch Berlin (Eindrücke gibt es hier). Die Sonne strahlt vom wolkenlosen Himmel herab. Also eigentlich ein schöner Tag. Wenn nur nicht dieser neue Regulierungskram wäre.

Denn im Wirtschaftsministerium soll man in den kommenden Monaten dem ABC des Vermittlers einen weiteren Buchstaben hinzufügen. Inklusive Prüfung und Lizenz. Sozusagen elfmal gibt es inzwischen den Lizenzparagraf 34 der Gewerbeordnung. Nummer 34 selbst bezieht sich auf die Pfandleihe. Bei Paragraf 34j, der Verordnungsermächtigung, ist derzeit erstmal Schluss.

Nun soll Paragraf 34k folgen und Verbraucherkredite (auch: Ratenkredite) intensiv regeln. „In Europa ist das schon über die Verbraucherkreditrichtlinie beschlossen und bis 2026 soll man es in Deutschland umsetzen“, kündigt Rottenbacher an. Der Plan ist, dass Deutschland bis zum 20. November 2025 die nötigen Vorschriften erlässt. Genau ein Jahr später, am 20. November 2026 sollen sie dann greifen.

41 Prozent der Vermittler nach Paragraf 34d vermitteln auch Kredite

Moment mal! Versicherungsvermittler und Ratenkredite? Passt das überhaupt zusammen? Ja, bestätigt Rottenbacher. Laut einer AfW-Umfrage vermitteln 41 Prozent der Vermittler mit Lizenz nach Paragraf 34d („Versicherungsvermittler, Versicherungsberater“) durchaus auch solche Kredite. Da geht es um die neue Terrasse am Haus, für die nicht gleich wieder ein neuer Baukredit hersoll. Oder ums Auto oder die neue Heimkinoanlage, für die man gerade nicht flüssig genug ist. Über 25.000 Euro im Schnitt pro Kredit reden wir hier.

Mit am Tisch sitzt als Gast ein Makler aus Neubrandenburg. Ich blicke fragend zu ihm hinüber, ob auch er Kredite vermittelt. Er nickt. Ja, kommt immer mal wieder vor.

Und wer so etwas vermittelt – also auch er –, wird demnächst zeigen müssen, dass er es auch kann und darf. Es werde neue Prüfungen geben, höchstwahrscheinlich keine Alte-Hasen-Regelung und auch keine Übergangsregelung, warnt Rottenbacher. Eben weil das auch in der Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union so nicht vorgesehen ist.

Prüfung zu Paragraf 34k kürzer als die anderen

Die Prüfung werde bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) angesiedelt, inhaltlich aber noch nicht ganz klar sein. Er zeigt sich aber zuversichtlich, dass sie kürzer wird als die Prüfungen zu den Paragrafen 34d und 34f („Finanzanlagenvermittler“).

Die Ziele dieser Maßnahmen sind eher vage ausgedrückt, zielen aber ganz einfach auf sauberes Geschäftsgebaren. Demnach sollen Kreditvermittler angemessene Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringen, um Kreditverträge anbieten, gestalten und abschließen zu können. Sie müssen sauber beraten können und Kunden auf ihre Rechte als Verbraucher aufklären können. Ziel sei es, „ein hohes Maß an Professionalität zu gewährleisten“, wie es in der EU-Richtlinie an gleich mehreren Stellen heißt.

Nach bestandener Prüfung müssen sich auch Vermittler von Verbraucherkrediten in ein Register eintragen. Ob sie sich allerdings anschließend auch weiterbilden müssen, ist noch nicht klar, wird aber derzeit diskutiert.

Bisher sind vermittelte Ratenkredite übrigens in Paragraf 34c Gewerbeordnung mit erfasst, allerdings ohne Register und Sachkunde-Prüfung und so weiter. Mehr Infos zur Materie gibt es auf der Seite der „Going Public – Akademie für Finanzberatung“.

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Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare
Robert Hahn
Vor 8 Monaten

Für mich ist das nur wieder eine verdeckte Maßnahme den Vermittlern weiteres Geld aus der Tasche zu ziehen und die Staatskasse aufzubessern. Alles unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes. Prüfungsgebühren, Lizenzen, Registereintragung und so weiter.

thomas.kliem@ihr-fachmakler.de
Vor 8 Monaten

@Herrn Conrath:
Ich bin Bankkaufmann und Fachwirt für Finanzberatung. Bisher musste ich noch nie eine Sachkundeprüfung ablegen, weil meine Abschlüsse höherwertig sind als die Sachkundeprüfung.
Ich darf sogar als Prüfer für die IHK im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen tätig sein 😉
Ich gehe davon aus, dass Sie als Bankkaufmann keine Sachkundeprüfung für Verbraucherkredite ablegen müssen.

@Herrn Hahn:
Das Geld (Prüfungsgebühr) geht an die IHK und nicht an den Staat.
Wir Prüfer müssen ja auch bezahlt werden 😉

Wenn es nach mir ginge, müsste man Sachkundeprüfungen für viele Einzelsparten des Versicherungsbereichs einführen.
Was ich da so sehe, wenn es z. B. um BU, PKV oder die Vermittlung von Fondspolicen geht, spottet jeder Beschreibung.

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Robert Hahn
Vor 8 Monaten

Für mich ist das nur wieder eine verdeckte Maßnahme den Vermittlern weiteres Geld aus der Tasche zu ziehen und die Staatskasse aufzubessern. Alles unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes. Prüfungsgebühren, Lizenzen, Registereintragung und so weiter.

thomas.kliem@ihr-fachmakler.de
Vor 8 Monaten

@Herrn Conrath:
Ich bin Bankkaufmann und Fachwirt für Finanzberatung. Bisher musste ich noch nie eine Sachkundeprüfung ablegen, weil meine Abschlüsse höherwertig sind als die Sachkundeprüfung.
Ich darf sogar als Prüfer für die IHK im Bereich Versicherungen und Finanzanlagen tätig sein 😉
Ich gehe davon aus, dass Sie als Bankkaufmann keine Sachkundeprüfung für Verbraucherkredite ablegen müssen.

@Herrn Hahn:
Das Geld (Prüfungsgebühr) geht an die IHK und nicht an den Staat.
Wir Prüfer müssen ja auch bezahlt werden 😉

Wenn es nach mir ginge, müsste man Sachkundeprüfungen für viele Einzelsparten des Versicherungsbereichs einführen.
Was ich da so sehe, wenn es z. B. um BU, PKV oder die Vermittlung von Fondspolicen geht, spottet jeder Beschreibung.

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