- Von Redaktion
- 11.11.2025 um 11:06
Zudem hat die Rentenversicherung auch mit Blick auf das Eintrittsdatum einen entscheidenden Vorteil: Sie leistet ab dem Datum, das vereinbart wurde. Und Versicherte müssen sich nicht um die Verwaltung ihres Kapitals kümmern.
Mittlerweile sind private Rentenversicherungen in unterschiedlichsten Varianten am Markt verfügbar, zum Beispiel sicherheitsorientiert mit garantierten Leistungen (klassische Rentenversicherung), renditeorientiert mit Fonds beziehungsweise ETFs oder in Kombination mit einer erweiterten Risikoabsicherung (zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung). Welche die beste Variante ist, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Bedürfnissen ab.
Eine Rentenversicherung sollte möglichst durch weitere Vermögensaufbau- und -anlageinstrumente ergänzt werden, zum Beispiel durch Immobilien, ETF-Sparpläne, Fonds etc. Auch hier gilt: Welche davon geeignet sind, hängt von der persönlichen Situation und den individuellen Bedürfnissen ab.
Wie groß sind die quantitativen Unterschiede zwischen einem ETF-Sparplan und einer Rentenversicherung tatsächlich? Die nachfolgenden Beispielrechnungen zeigen die quantitativen Unterschiede zwischen einem ETF-Sparplan und einer privaten Rentenversicherung mit Einmalzahlung beziehungsweise mit Leibrente.
Anlegerprofil:
- Anleger 25 Jahre alt; männlich; geplantes Renteneintrittsalter 67
- 200 Euro monatliche Sparrate
- Einkommenssteuersatz bei Kapitalauszahlung: 42 Prozent
- Einkommenssteuersatz in Rentenphase: 30 Prozent
Details zum ETF-Sparplan
- Investmentanlage: iShares Core MSCI World Ucits ETF
- Berechnung gemäß: Bruttomethode
- Anzahl Fondswechsel: 0, 3, 5, 8, 10
- Wertsteigerung: 6 Prozent pro Jahr
- Fondskosten: 0,20 Prozent im Jahr
- Depotkosten: keine
- Basiszins (Vorabpauschale): 1,47 Prozent (Durchschnitt der letzten 5 Jahre)
- Ausgabeaufschlag / Depotkosten: keine
- Nettowertentwicklung Fonds (Entnahmeplan): 2,00 Prozent
- Steuerliche Hinweise: thesaurierte Erträge in der Ansparphase, steuerliche Teilfreistellung bei direkter Fondsanlage 30,00 Prozent; keine Kirchensteuerpflicht; kein Freistellungsauftrag aus Vereinfachungsgründen.
Details zur Rentenversicherung:
- Tarif: marktübliche Fondspolice (laut IVFP)
- Produktlinie: fondsgebundene Rentenversicherung
- Beitragsgarantie: keine
- Rentengarantiezeit: 18 Jahre
- Todesfallschutz: Deckungskapital und Rentengarantiezeit
- Überschussform im Rentenbezug: Sofortrente


Seite 3: Wichtige Erläuterungen zur Beispielrechnung
















































































































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