- Von Barbara Bocks
- 15.08.2025 um 15:53
Wahrscheinlich haben viele Bürger ihr Mountainbike oder Fahrrad schon einmal am Bahnhof abgeschlossen stehen lassen. Aber zahlt der Versicherer, wenn jemand das Fahrrad stiehlt? Naja, es kommt drauf an.
In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nicht gegen Diebstahl versichert, sondern nur bei Einbruchdiebstahl, erklärt die Universa in einem Beitrag. Dieser liegt beispielsweise vor, wenn das Einfamilienhaus oder die Wohnung aufgebrochen wurde.
Einige Anbieter leisten jedoch darüber hinaus auch bei einem Fahrraddiebstahl außerhalb der verschlossenen Räume. Allerdings gelten hier häufig Ausschlusszeiten, etwa von 22 bis 6 Uhr.

Warum deckt die Fahrradversicherung Verschleiß mit ab?
Das muss eine Fahrrad-Versicherung definitiv enthalten
Fahrradversicherung: Wie sich Anbieter vor Missbrauch schützen
In den Versicherungsbedingungen ist oft eine maximale Erstattungssumme festgelegt, die bei teuren E-Bikes schnell ausgeschöpft sein kann, warnen die Experten vom Bund der Versicherten. Und Zubehör wie Akkus oder Fahrradanhänger sind nicht automatisch mitversichert, so die Verbraucherschützer weiter.
Leistungen sind teilweise auf 500 Euro begrenzt
„Versicherer können die Höhe der Leistung zum Beispiel auf 500 Euro begrenzen“, erklärt auch Margareta Bösl von der Universa Versicherung. Solche Auflagen können ein bestimmtes Fabrikat des Schlosses oder die Ankettung an einen festen Gegenstand sein.
Geregelt ist dies im Detail in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. „Verbraucherfreundliche Anbieter verzichten auf solche Einschränkungen und leisten rund um die Uhr, wenn das Fahrrad mit einem Schloss abgesperrt war und der Diebstahl polizeilich angezeigt wird“, sagt die Schadenexpertin der Universa.
Versicherungssumme sollte für Kauf eines neuen Rads ausreichen
Versicherte sollten aus Sicht von Bösl darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme bei Fahrraddiebstahl ausreicht, um sich im Schadenfall ein neues Fahrrad zu kaufen. Einige Versicherer bieten auch einen komfortablen Vollkaskoschutz für Fahrräder an. Dies ist vor allem für hochwertige und geleaste Räder sinnvoll. Versichert sind dann auch Unfall- und Sturzschäden, Vandalismus sowie bei E-Bikes auch Akku- und Motorschäden.
Speziell für E-Bikes und S-Pedelecs mit mehr als 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit über 25 Stundenkilometern reicht eine Hausratversicherung nicht aus, informiert der Bund der Versicherten. Hier kann aus Sicht der Verbraucherschützer eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sein, um neben Diebstahl auch Vandalismusschäden abzusichern.

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