- Von Barbara Bocks
- 26.09.2025 um 15:49
Um Grundfähigkeiten (GF) abzusichern, können Versicherte auf dem deutschen Markt aus einem Angebot von 26 Gesellschaften mit 7.600 Tarifkombinationen wählen. Aus diesen Kombinationen bewertete das Analysehaus Franke und Bornberg 93 Haupttarife in seinem aktuellen GF-Rating anhand von 70 Kriterien.
Das Ergebnis: Rund 38 Prozent dieser Tarife erreichen die Bestnote FFF+, also hervorragend. Das ist ein etwas schlechteres Ergebnis als im Vorjahresrating. Damals erhielten 47 Prozent der GF-Tarife die Bestnote (Pfefferminzia berichtete).

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Die Notenverteilung des diesjährigen Grundfähigkeitsratings:
- 35 Tarife (38 Prozent) erhalten die Note FFF+.
- 15 Tarife (16,3 Prozent) schaffen die Bewertung FFF.
- Bei 9 Tarifen (9,8 Prozent) reicht es für die Note FF+.
- 33 Tarife (35,9 Prozent) bewerten die Analysten mit FF.
Generell sind GF-Versicherungen modular aufgebaut: Neben dem Grundschutz können Versicherte Bausteine wie Arbeitsunfähigkeit (AU), schwere Krankheiten (Dread Disease) oder psychische Erkrankungen hinzufügen, was die Prämie entsprechend erhöht. Ein konkretes Beispiel dazu: Ein 30-jähriger Maurer mit einer Monatsrente von 1.500 Euro zahlt im Grundtarif 101,68 Euro monatlich und mit allen drei genannten Zusatzbausteinen 173,88 Euro.
Fehlende Standards erschweren den Vergleich
„Für Grundfähigkeiten gibt es nach wie vor keine einheitlichen Standards. Jede Gesellschaft entscheidet selbst, welche Fähigkeiten sie versichert und wie der Verlust definiert wird“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg. Das Ergebnis: Auf dem Markt gibt es mehr als 40 verschiedene Grundfähigkeiten. Einige Versicherer bieten sogar auf Berufsgruppen zugeschnittene Tarife an.
Seit 2014 bewertet Franke und Bornberg Grundfähigkeitsversicherungen nach den in der Praxis relevantesten Fähigkeiten. Mit Aufnahme der Fähigkeit „Ziehen oder Schieben“ umfasst das Rating nun 16 Kern-Grundfähigkeiten. Diese Fähigkeit bildet komplexe Bewegungsabläufe ab, die insbesondere in Pflegeberufen und im Alltag entscheidend sind.
Außerdem haben die Analysten die Kriterien für „Stehen“ und „Sehen“ präzisiert. Eine neue Bewertungsmöglichkeit erlaubt zudem, die Vertragslaufzeit an die Regelaltersgrenze anzupassen. Um „Punkte-Mitnahmeeffekte“ für inzwischen standardisierte Vertragsmerkmale zu vermeiden, haben sie die maximal erreichbare Punktzahl um fast 20 Prozent reduziert.
Wann eine GF-Police zahlt – und wann nicht
Generell zahlt eine Grundfähigkeitsversicherung, wenn eine versicherte Fähigkeit einem Versicherten dauerhaft verloren geht. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Experten bemängeln, dass Produkte stark sind, die Beratung aber häufig hinterherhinkt: „Die Grundfähigkeit ähnele oft zu sehr der Berufsunfähigkeit (BU). „Entscheidend ist stattdessen eine realitätsnahe Beratung mit verständlicher Erläuterung der Leistungsvoraussetzungen“, sagt Franke.
Leistungen aus der GF werden seltener bewilligt als bei der BU
In der Praxis gibt es einen klaren Unterschied zwischen GF- und BU-Versicherungen. Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung werden seltener bewilligt. Denn viele Anträge stellen Versicherte zu früh, oft noch während der Rücktrittsfrist oder bevor die versicherte Fähigkeit tatsächlich verloren ist.
„Maßgeblich ist ausschließlich, ob die in den Bedingungen definierte Grundfähigkeit als verloren gilt“, erklärt Phillipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Vermittler sollten Kunden klar machen, dass die GF keine „BU-Light“ ist, sondern erst bei klar definiertem Verlust zahlt.
Die detaillierten Ergebnisse für die Tarife sowie die Bewertungsrichtlinien finden Sie hier, getrennt nach klassischen Grundfähigkeitstarifen und „Grundfähigkeit Plus“-Tarifen mit Zusatzleistungen bei schweren Erkrankungen.

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