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  • Von Redaktion
  • 25.11.2013 um 15:48
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Jetzt hat es auch die Stuttgarter Lebensversicherung erwischt. Das Landgericht Stuttgart hat bestimmte Klauseln in ihren Policen verboten (Az. 11 O 47/13 v. 19.11.2013).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Detail geht es um die Kündigung, Beitragsfreistellung und den Stornoabzug von Kaptallebens- und privaten Rentenversicherungen. Das Unternehmen müsse die Rechtsprechung des BGH umsetzen. Danach sei eine zu hohe Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen unrechtmäßig. Gleiches gelte für den sogenannten Stornoabzug bei vorzeitiger Vertragskündigung. Den Kunden vieler Lebensversicherer war deshalb zu wenig Geld ausgezahlt worden.

Die Verbraucherzentrale in der Hansestadt zieht in dieser Sache quer durch die Lande vor Gericht. Und das bereits seit 2007. Abteilungsleiterin Edda Castello: „Obwohl der BGH im vergangenen Jahr in mehreren Entscheidungen unsere Rechtsauffassung bestätigt hat, ist es bedauerlich, dass wir immer wieder die Gerichte bemühen müssen, um Versicherungsunternehmen zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu zwingen.“

Zurzeit laufen weitere Verfahren gegen Axa, HDI/Gerling (Aspecta), VGH Provinzial, BHW, R+V, DBV, Zurich, Skandia, Nürnberger, AachenMünchener und Victoria. Einige davon gibt es als eigenständige Unternehmen mittlerweile nicht mehr. Das jetzt ergangene Urteil ist allerdings nur in erster Instanz gefällt worden.

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