Die Bundeszentrale der Verbraucherzentralen in Berlin: Im Fall Neue Leben hatten die Verbraucherschützer erfolg. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 19.12.2016 um 15:06
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Die Neue Leben hatte mit Briefen versucht, Kunden aus hochverzinsten Altverträgen zu locken. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) aber fand, dass der Versicherer darin nicht ausreichend auf die Nachteile einer Kündigung hinwies. Es folgte eine Abmahnung. Nun hat der Versicherer in einer Unterlassungserklärung zugesichert, den umstrittenen Brief nicht mehr zu verwenden.

Mit Briefen hatte die Neue Leben versucht, Kunden aus hochverzinsten Altverträgen zu locken (wir berichteten).

Die Kündigung und die daraus hervorgehenden Nachteile hatte der Versicherer allerdings nur unzureichend beleuchtet, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ). Trotz Abmahnung von Seiten der Verbraucherschützer hatte der Versicherer noch im September angegeben, in diesem Jahr 30.000 weitere Schreiben verschicken zu wollen – jetzt lenkte sie allerdings doch ein und sicherte mit einer Unterlassungserklärung zu, die Briefe nicht weiter zu verwenden.

Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Hamburg hatten das Problem aufgrund von Verbraucherbeschwerden aufgedeckt. In den Schreiben war von einem angesparten Guthaben die Rede, das ab sofort „kurzfristig und einkommensteuerfrei abgerufen“ werden könne. Dass das nichts anderes als eine Umschreibung für eine Kündigung des Vertrags war, merkten viele Kunden erst, als es schon zu spät war. So wurden sie ebenfalls nicht darüber informiert, dass damit auch im Todesfall der finanzielle Schutz für Angehörige verloren geht.

Diese Schreiben landeten vor allem in Briefkästen von Kunden, die die Verträge vor 2005 abgeschlossen hatten – also in einer Zeit, als für die Sparanteile von Versicherungen noch Zinssätze zwischen 2,75 und 4,00 Prozent gewährt wurden.

„Die Schreiben der Neuen Leben waren aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen die Beratungspflicht der Versicherer“, sagt Sandra Klug, Leiterin des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. „Den Betroffenen wurde zudem fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein besonders lohnenswertes Angebot handelt, auf das sie erst jetzt zurückgreifen können. Tatsächlich ist die Kündigungsmöglichkeit jedoch von Anfang an Bestandteil des Vertrags und das Guthaben schon deutlich früher steuerfrei verfügbar“, so Klug.

Die Verbraucherschützer hoffen, dass damit ein Zeichen für alle Lebensversicherer gesetzt wurde. Denn: Es liegen noch ähnliche Fälle vor. Beispielsweise hatte die Gothaer laut den Verbraucherschützern ihren jährlichen Standmitteilungen an Versicherte ein unübersichtlich gestaltetes Formular beigelegt, das sowohl für die Kündigung als auch für die Umstellung auf E-Mail-Versand verwendet werden konnte. Später räumte der Versicherer allerdings ein, dass diese Schreiben „missverständlich“ gewesen seien. Man habe den Versand auch hier inzwischen gestoppt.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort