- Von René Weihrauch
- 24.06.2025 um 09:05
Fachärzte sollen entlastet, überflüssige Behandlungen vermieden, Kosten gesenkt werden: Die Bundesregierung plant, das Primärarztprinzip für gesetzlich Versicherte zur Pflicht zu machen. Das bedeutet: Bevor ein Patient einen Spezialisten aufsucht, muss er zunächst bei seinem Hausarzt vorstellig werden. Der entscheidet, ob die Facharztbehandlung notwendig ist und schreibt gegebenenfalls eine Überweisung.
Primärarztprinzip ist heute schon gängige Praxis
Diese auch Hausarztmodell genannte Regelung wird heute schon vielfach angewendet. Nur ist sie bis jetzt freiwillig. Der Patient kann, wenn er will, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen und erhält dafür im Gegenzug von seiner Krankenkasse Vergünstigungen, beispielsweise Extra-Serviceleistungen oder Geldprämien. Bei bestimmen Fachrichtungen, etwa Radiologen, ist eine Überweisung durch den Hausarzt allerdings unumgänglich.
Wird das Primärarztprinzip verpflichtend eingeführt, entfällt für GKV-Versicherte die bisherige Wahlmöglichkeit. Wollen sie sich von einem Facharzt behandeln lassen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als vorher beim Primärarzt um eine Überweisung zu bitten. Neben dem Hausarzt kann dies im Einzelfall auch ein Not- oder Bereitschaftsarzt sein. Ohne Überweisung ist lediglich ein Besuch beim Augenarzt, Gynäkologen und Kinderarzt möglich. Auch für chronisch Kranke sollen Ausnahmen gelten.

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PKV-Kunden sind vom Primärarztprinzip nicht betroffen
Kritiker des Primärarztprinzips als verpflichtende Regelung befürchten, dass die Hausarztpraxis zu einer Art „Flaschenhals“ wird, durch den Patienten auf dem Weg zum Facharzt erst einmal durchmüssen – inklusive noch vollerer Wartezimmer. Gerade in ländlichen Gebieten mit einer geringen Hausarztdichte werden sich bestehende Probleme dadurch möglicherweise noch verschärfen.
PKV-Versicherte können die Diskussion um das Primärarztprinzip dagegen relativ entspannt verfolgen. Sie wären von einer möglichen Hausarztpflicht nicht betroffen und können sich den mitunter zeitraubenden Umweg über einen Primärarzt auch in Zukunft sparen: In der privaten Krankenversicherung gilt weiter die uneingeschränkt freie Arztwahl. Zwar gibt es auch für Privatversicherte die Möglichkeit, zu günstigeren Konditionen einen Tarif mit Primärarztklausel abzuschließen. Es handelt sich dabei aber lediglich um eine Option für kostenbewusste Versicherte, die einen besonders preiswerten Tarif wünschen.

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