- Von Karen Schmidt
- 07.11.2025 um 15:30
Ein Samstagmorgen, Landstraße irgendwo zwischen Dorf und Kleinstadt. Am Steuer ein 17-Jähriger, die Hände leicht verkrampft am Lenkrad. Neben ihm der Vater. Er schaut auf die Straße, auf den Tacho. Mahnt seinen Sprössling, nicht zu schnell zu fahren. Nickt zufrieden beim Schulterblick des Teenagers an der Kreuzung.
Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) nennt sich das in Behördendeutsch. Das ist in Deutschland seit 2008 möglich und erlaubt es Jugendlichen, schon mit 17 Jahren den Führerschein zu machen. Danach geht es dann in Begleitung eines Erwachsenen ans Autofahren, bis der Fahranfänger sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Ziel ist es, den Fahranfängern die geballte Erfahrung derjenigen auf den Beifahrersitz zu setzen, die schon seit Jahrzehnten fahren.
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Denn Fahranfänger haben ein besonders hohes Risiko, einen Unfall zu bauen. Und das liegt oft an Selbstüberschätzung. Sie sind zu schnell unterwegs, kommen von der Straße ab oder machen Fehler beim Abbiegen (siehe Grafik). Sitzt ein Elternteil, Onkel, Tante oder eine andere erfahrene Begleitperson nebendran, passiert das deutlich seltener.

Das spiegeln auch Statistiken wider. Seit 2008 geht der Anteil der Unfälle, die durch junge Fahrer verursacht wurden, zurück. Das Programm funktioniert. „Die zusätzliche Erfahrung und die Unterstützung durch die Begleitperson verbessern das Risikobewusstsein und die Einschätzung von Verkehrssituationen bei jungen Fahrern“, sagt Christian Fusshoeller, Projektleiter Kraft Privat Produktmanagement bei der Allianz Versicherung.
Begleitetes Fahren schont den Geldbeutel
Im Gespräch mit jungen Kunden und deren Eltern können Makler hier punkten. Denn das begleitete Fahren ist nicht nur gut für die Gesundheit der jungen Menschen – nervöse Eltern werden hier aufatmen. Sondern es schont auch den Geldbeutel. Denn die KFZ-Versicherer belohnen das begleitete Fahren mit Preisnachlässen bei der Autohaftpflicht.

„Dabei handelt es sich um nach dem jeweiligen Schadenbedarf kalkulierte Beitragsfaktoren, nicht um feste Prozentsätze, die als Nachlass gegeben werden“, erklärt Christian Hartrampf, KFZ-Experte bei der R+V Versicherung. Im Alter von 18 Jahren betrage die Vergünstigung etwa 20 Prozent und nehme mit jeder Altersstufe ab. „Ab einem Alter von 23 Jahren macht es im Hinblick auf den Schadenbedarf dann keinen Unterschied mehr, ob der Fahrende ehemals am begleiteten Fahren teilgenommen hat oder nicht, sodass es ab diesem Alter keine Prämienunterschiede mehr gibt“, so der Experte weiter.
Wie die Versicherer das begleitete Fahren in ihren Policen handhaben, ist dabei unterschiedlich. Bei der R+V beispielsweise muss die Begleitperson nicht in die Versicherungspolice eingetragen werden. Bei der Allianz werden die sogenannten BF17-Fahrer in eine bestehende KFZ-Versicherung mit aufgenommen. „Das kann zum Beispiel der Vertrag der Eltern sein oder aber die eigene KFZ-Versicherung, die junge Fahrerinnen und Fahrer selbst für ihr erstes eigenes Auto abschließen“, sagt Fusshoeller.
















































































































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