Einbettzimmer im Krankenhaus: Um das Top-Rating bei Morgen & Morgen zu erhalten, sollte die private Krankenhauszusatzversicherung solche Zimmer bezahlen © picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann
  • Von Andreas Harms
  • 12.11.2025 um 14:55
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Bei Morgen & Morgen hat man sich auch in diesem Jahr mit der privaten Krankenzusatzversicherung befasst. Was sollten die Krankenhauszusatzversicherung und das Krankentagegeld im Jahr 2025 können? Und wer erfüllt das? Hier sind die Antworten.

Der Markt für private Krankenzusatzversicherungen bietet im Jahr 2025 stabilen Umfang und stabiles Leistungsniveau, melden die Analysten der Rating-Agentur Morgen & Morgen.

Krankenhauszusatzversicherung

Fürs aktuelle Rating haben sie 148 Tarife unter die Lupe genommen. Zu den gängigen Leistungen zählen Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Behandlung durch den Chefarzt und Begleitmöglichkeit bei Kindern (Rooming-in). Unterschiede treten hingegen in den Regelhöchstsätzen und Zusatzleistungen auf.

Und welche sind besonders wichtig? Hier die Liste jener Kriterien, die ein Tarif für die Note von vier (oder fünf) Sternen erfüllen muss:

  • Versicherer verzichtet aufs ordentliche Kündigungsrecht
  • Privatarzt (Chefarzt) ist bei stationärer Behandlung im Krankenhaus abgedeckt.
  • Einbettzimmer ist bei stationärer Behandlung im Krankenhaus erstattungsfähig (fünf Sterne).
  • Zweibettzimmer ist bei stationärer Behandlung im Krankenhaus erstattungsfähig.
  • Versicherer zahlt stationär auch über die Regelhöchstsätze (2,3-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
  • Versicherer zahlt stationär auch über die Regelhöchstsätze (3,5-fach) der GOÄ hinaus (fünf Sterne).
  • Stationäre Leistungen sind auch ohne Unfall oder bestimmte Erkrankung erstattungsfähig.
  • Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen oder Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.

Wie eingangs angedeutet können sich die Ergebnisse sehen lassen. 58 Tarife erreichten fünf Sterne und 59 Tarife vier Sterne. Komplett durchgefallen ist gar kein Tarif. Hier ist der Sternespiegel:

Rating-Spiegel für Krankenhauszusatzversicherungen 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)
Rating-Spiegel für Krankenhauszusatzversicherungen 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)

Die einzelnen Ratings zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie hier abrufen.

Krankentagegeld

Hier beim Krankentagegeld sind alle Zahlen deutlich kleiner: weniger Tarife (nämlich 90), weniger Mindestkriterien, prozentual weniger Top-Tarife. Gleichwohl bewerten die Analysten das Krankentagegeld als wichtig, um Einkommen zu sichern. Folgende Kriterien sind mindestens zu erfüllen, um vier (oder fünf) Sterne zu erhalten:

  • Versicherer verzichtet aufs ordentliche Kündigungsrecht, wenn nur eine Teilversicherung besteht (fünf Sterne).
  • Versicherer zahlt das versicherte Krankentagegeld auch bei Wiedereingliederungsmaßnahmen (Hamburger-Modell) und Teilarbeitsunfähigkeit.
  • Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen und Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.

Rating-technisch tummelt sich mehr als jeder zweite Tarif im Mittelfeld bei drei Sternen. Hier ist die Rating-Übersicht:

Rating-Spiegel für Krankentagegeldtarife 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)
Rating-Spiegel für Krankentagegeldtarife 2025 (Quelle: Morgen & Morgen)

Die einzelnen Ratings zurKrankentagegeldversicherung können Sie hier abrufen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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