- Von Karen Schmidt
- 28.10.2025 um 14:48
Roland Rechtsschutz startet neuen Tarif
Der Rechtsschutzversicherer Roland hat sein Tarif-Angebot angepasst. Vor allem für Gewerbekunden ist was Neues dabei. „Erstmalig weiten wir unser Konfliktlösungsangebot auch auf unsere Gewerbetarife aus“, sagt Vertriebsvorständin Tarja Radler. Der neue Firmentarif Premium bietet außerdem Rechtsschutz für die Insolvenzanfechtung.
Ein Merkmal im neuen Tarif ist der Fokus auf Wirtschaftsmediation. In der Premiumdeckung besteht Versicherungsschutz für Mediationsverfahren nun auch in zuvor ausgeschlossenen Bereichen. Darüber hinaus profitieren Gewerbekunden jetzt von weiteren Konfliktlösungsangeboten. Dazu gehören unter anderem die Erstellung der Unternehmervorsorgevollmacht, Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen sowie Resilienz- und Compliance-Schulungen für Mitarbeitende. Ergänzt wird das Angebot durch einen Vertragsgenerator, mit dem man für seinen individuellen Bedarf rechtsichere Verträge konfigurieren kann.
Den neue Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus schützt Gewerbekunden indes, wenn es Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden gibt, aufgrund von angeblicher Schlechterfüllung aus Verträgen. Neu hinzugefügt wurde der Schutz für außergerichtliche Fälle in Deutschland. Im neuen Produkt sind erstmalig gerichtliche Verfahren in Europa enthalten.
Auch für Privatkunden gibt es Neuerungen, die lesen Sie hier.
VPV mit zwei neuen klassischen Rentenversicherungen
Die VPV Versicherungen führen zwei neue klassische Rentenprodukte ein: VPV Flex Garant Invest und VPV Flex Garant Rente. Mit diesen Tarifen ersetzt das Unternehmen die bisherigen klassischen Rentenversicherungen. Beide Produkte basieren auf dem Sicherungsvermögen der VPV.
Der Tarif VPV Flex Garant Invest richtet sich an Personen, die kurz- und mittelfristig Vermögen aufbauen möchten. Der Tarif kombiniert eine Verzinsung mit Optionen zur individuellen Gestaltung, etwa durch Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen. Der Tarif ergänzt das VPV Produktportfolio für kurze und mittlere Laufzeiten.
Der Tarif VPV Flex Garant Rente bietet eine sofort beginnende, lebenslange Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag. Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ihr Kapital flexibel und zeitnah zu nutzen – entweder durch regelmäßige Rentenzahlungen oder durch individuelle Entnahmen bis zum Alter von 85 Jahren.
Hiscox legt IT-Haftpflicht neu auf
Der Spezialversicherer Hiscox aktualisiert seine Haftpflicht für ITK-Unternehmen und ITK-Freelancer. Das Produkt Net IT schützt vor berufsbedingten Risiken wie Projektverzögerungen, Datenverlust und Urheberrechtsverletzungen. Auch Ansprüche Dritter aus dem Nutzen oder dem Bereitstellen von KI-Anwendungen sind nun mitversichert.
Versicherungsnehmer profitieren von einer Deckung, die neben sämtlichen typischen Tätigkeiten und Nebenrisiken auch alle IT-Ingenieurs-, Marketing- und Beratertätigkeiten weltweit absichert. Net IT bietet auch einen Inflationsschutz, der die Beitragsstabilität in den ersten zwei Versicherungsjahren garantiert. Mit dem sogenannten „Trust Cover“ verzichtet Hiscox auf ein Sonderkündigungsrecht im Schadenfall.
Ein neues Element ist ferner die AGG-Deckung, die einspringt, wenn es im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes zu Klagen von Mitarbeitenden oder externen Dritten kommt. Außerdem gibt es als neue Eigenschadenkomponente den Domainschutz, der im Falle eines Domain-Ausfalls greift.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Erweiterung der Jahresumsatzgrenze: Selbstständige und Unternehmen können bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen Euro (vormals 3 Millionen Euro) einfach und schnell durch den Online-Antrag abgesichert werden – und damit in den Genuss eines sofortigen Versicherungsschutzes kommen. Unternehmen mit höheren Umsätzen werden von Hiscox individuell betreut.
Net IT by Hiscox bietet eine sogenannte „offene Deckung” aus. Alle branchentypischen Tätigkeiten und Nebenrisiken sind versichert (etwa auch aus Arbeitnehmerüberlassung, Interims-Management, als Datenschutzbeauftragter oder IT-Ingenieurs-, Marketing- und Beratertätigkeiten). Für die Versicherungsnehmer hat das den Vorteil, dass auch künftige neue berufliche IT-Aktivitäten nicht gesondert angezeigt werden müssen.

















































































































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