Christian Steffen Fröhlich ist Versicherungsmakler mit Fokus auf Pflege- und Arbeitskraftabsicherung. © privat
  • Von Redaktion
  • 18.12.2025 um 09:41
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:05 Min

Wenn die Beitragsanpassung zum Pflegetagegeld ins Haus flattert, ist der Kündigungsimpuls erstmal groß. Doch genau hier lauert eine teure Falle, warnt Versicherungsmakler Christian Steffen Fröhlich. Welche das ist, erklärt er in seinem Gastbeitrag.

Pünktlich zum Jahreswechsel flattert sie vielen Kunden ins Haus: die Beitragsanpassung (BAP) für das Pflegetagegeld. Die erste Reaktion ist meist Verärgerung, gefolgt von dem Impuls, den Vertrag sofort zu kündigen.

Doch Vorsicht: Nicht nur ist der Neuabschluss einer solchen Absicherung mit neuen Gesundheitsfragen (inklusive neuer VVA-Fristen) verbunden, sondern hier bestraft sich der Kunde mit seiner Kündigung selbst.

Im Regelfall sind Pflegetagegelder mit Alterungsrückstellung kalkuliert und damit belohnt die Kündigung das verbleibende Kollektiv: Das bislang angesparte Kapital verbleibt beim Versicherer. Es kommt den verbleibenden Kunden zugute. Denn eine Entnahme oder Mitnahme davon ist nicht möglich.

Ein Blick auf die Mechanik der Alterungsrückstellungen zeigt, warum „Ruhe bewahren“ oder eventuell „Anpassen“ fast immer klüger ist als der Komplettausstieg.

Die emotionale Reaktion ist verständlich: „Das wird mir zu teuer, das kündige ich!“ Doch genau an diesem Punkt tappen viele Versicherte in eine Falle. Sie behandeln ihre Krankenversicherung wie eine Sachversicherung, bei der man einfach den Anbieter wechselt oder den Komplettschutz streicht, um Kosten zu sparen.

Der unsichtbare Sparanteil: Die Alterungsrückstellungen

Beim Pflegetagegeld zahlt der Kunde nicht nur für das Risiko, heute pflegebedürftig zu werden. Ein erheblicher Teil des Beitrags (für die meisten Kunden der absolute Großteil) wird vom Versicherer zur Seite gelegt und verzinst, um die steigenden Kosten im Alter abzufedern. Das sind die sogenannten Alterungsrückstellungen.

Man spart also quasi für das eigene, teurere „Ich“ in der Zukunft an. Wer nun Jahre oder Jahrzehnte in einen Vertrag eingezahlt hat, hat sich ein beachtliches Polster aufgebaut. Dieses Polster sorgt dafür, dass der Beitrag im Alter bezahlbar bleibt.

Disclaimer: Kinderabsicherungen enthalten in der Regel keine Alterungsrückstellungen. Ebenso gibt es einige wenige Tarife für Erwachsenen ohne Alterungsrückstellungen.

Das Problem der fehlenden Portabilität

Hier liegt der entscheidende Unterschied zur Vollversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV):

  • In der PKV-Vollversicherung kann in den meisten Fällen bei einem Wechsel ein großer Teil der Alterungsrückstellungen (der sogenannte Übertragungswert) mitgenommen werden.
  • Im Pflegetagegeld (Zusatzversicherung) ist das nicht der Fall.

Die Rückstellungen sind im konkreten Vertrag gebunden. Das bedeutet im Klartext: Wer sein Pflegetagegeld komplett kündigt, lässt sein angespartes Kapital beim Versicherer zurück. Er enteignet sich gewissermaßen selbst.

Der „Stornogewinn“: Warum die Treuen profitieren

Was passiert mit dem Geld, das die Kündiger zurücklassen? Der Versicherer steckt es sich nicht in die eigene Tasche. Es verbleibt im Topf des Versicherungskollektivs. In der Fachsprache nennt man das „Vererbungseffekt“ oder auch Stornogewinn. Die Alterungsrückstellungen derer, die gehen, kommen denjenigen zugute, die bleiben. Das stabilisiert die Beiträge der verbleibenden Versicherten langfristig.

Es mag zynisch klingen, ist aber reine Versicherungsmathematik: Wer im Vertrag bleibt, profitiert direkt von jedem Kunden, der aus Ärger über die BAP kündigt. Die „Wut-Kündiger“ finanzieren also die Stabilität der „Besonnenen“. Aus dieser Sicht sind sogar seltene, aber dafür höhere Beitragsanpassungen besser, weil dies mehr „Wut-Kündiger“ verursacht.

Strategie statt Emotion: Was zu tun ist

Anstatt den Vertrag aus einer Kurzschlussreaktion hinaus zu vernichten, sollten Kunden und Vermittler folgende Schritte prüfen:

  1. Schutz prüfen: Ist der Schutz bedarfsgerecht? Sind die konkreten Vertragsbedingungen passend zur Situation des Kunden? Ist beispielsweise eine erhöhte Leistung stationär extra versichert, die der Kunde nicht mehr braucht/möchte?
  2. Beitragsreduzierung durch Teilkündigung: Solange der versicherte Tarif nicht vollständig gekündigt wird bleiben die aufgebauten Rückstellungen vollständig erhalten. Die versicherten Tagessätze können also problemlos reduziert werden, dabei kann die Ersparnis anteilig je sogar höher sein als der Leistungsverlust. Bei der Komplettkündigung von einzelnen Tarifen bei Beibehaltung eines Restvertrags (beispielsweise für Mehrleistung stationär) sollte vorab mit dem Versicherer abgestimmt werden, ob die Alterungsrückstellungen den verbleibenden Tarifen angerechnet werden oder nicht.
  3. Tarifwechsel: Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG ist auch für die Zusatzversicherung nutzbar.
  4. Kollektiv-Vorteil nutzen: Sich bewusst machen, dass man als Bestandskunde von der Fluktuation profitiert. Langfristig gesehen ist das Durchhalten oft die wirtschaftlichste Entscheidung für die eigene Pflegevorsorge.
  5. Wechsel oder Neuabschluss: nur nach eingehender Prüfung. Hier spielen viele Details rein, nicht zuletzt auch die Problematik, dass mehrere Pflegetagegelder gleichzeitig oft problematisch sein können.
Fazit: Prüfen, nicht stornieren

Eine Beitragsanpassung ist ärgerlich, aber sie ist auch ein Weckruf, sich mit der Werthaltigkeit des eigenen Vertrages zu befassen. Wer kündigt, spart kurzfristig den Monatsbeitrag, verschenkt aber langfristig existenzielle Vorsorge und sein angespartes Kapital an das Kollektiv.

Mein Rat bei einer BAP im Pflegetagegeld ist daher klar:
  • Tief durchatmen.
  • Den Vertrag niemals ohne die schriftliche Bestätigung von neuem Schutz kündigen
  • Im Zweifel nichts tun – und wenn Beitrag eingespart werden muss, dann lieber die Leistung reduzieren.

Gerade in der Pflegevorsorge schlägt Ruhe immer blinden Aktionismus. Auch wenn die Pflegezusatzversicherung oft vernachlässigt wird – es ist die existenziellste Zusatzversicherung und verdient die entsprechende Aufmerksamkeit.

Über den Autor

Christian Steffen Fröhlich ist als Versicherungsmakler auf die Pflege- und Arbeitskraftabsicherung (in komplexen Fällen) und Absicherungslösungen auch außerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert.

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