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Das Film-Haus von Harry Potter ist auf dem Markt. Es ist die Behausung der Dursleys, bei denen der Zauberlehrling im Schrank unter der Treppe wohnen musste. Makler Paul Bosanko ruft rund 555.000 Euro für den „Harry-Potter-Schatz“ auf. mehr

Bei Sturm, Hochwasser oder Rohrbruch leidet das Gebäude und nicht selten auch das Inventar. Wer seine Immobilie und Einrichtung aus einer Hand versichert, kann die Vorteile kombinierter Policen für sich nutzen – bestmögliche Ergänzung: die Elementarversicherung als Zusatzbaustein beider Policen. mehr

Immer mehr Menschen halten es angesichts der niedrigen Zinsen für eine gute Idee, zuhause Bargeld zu bunkern. Das kann aber nach hinten losgehen. Denn klauen Diebe das Geld, kommt die Hausratversicherung nicht unbegrenzt für den Verlust auf. mehr

Rund zwei Drittel der Hausbesitzer in Deutschland glauben fest daran, dass sie nie von einem Hochwasser betroffen sein werden. Ganze 90 Prozent meinen, sie seien umfassend gegen Naturgefahren abgesichert, so die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage. Wie falsch die Befragten damit liegen, lesen Sie hier. mehr

Baden-Württemberg ist der Streber unter den Bundesländern. 94 Prozent der Gebäude sind hier gegen Elementarschäden wie Starkregen geschützt, zeigt eine aktuelle Statistik des Versicherungsverbands GDV. In Hamburg und Bremen dagegen ist das Absicherungsniveau erschreckend niedrig, wie die Infografik der Woche zeigt. mehr

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten fordern eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für Hausbesitzer. Nur so könne man sicherstellen, dass in Risikogebieten ein Versicherungsschutz nicht verweigert würde. mehr

Wer dieser Tage im Büro sitzen muss, ist gestraft. Bei Temperaturen um die 30 Grad fällt die Konzentration schwer, der Stuhl klebt und der Kaffee treibt einem den Schweiß auf die Stirn. Unangenehm, aber alles nicht tragisch. Wie ist das aber mit richtigen Hitze-bedingten Schäden am Haus oder Auto? Kann man sich gegen Hitze versichern? Hier gibt es die Antwort. mehr

Vor kurzem haben wir über Handelsblatt-Autor Jan Keuchel berichtet, der sich wunderte, warum die Generali nicht für einen „doch wohl eindeutigen“ Haftpflicht-Schaden aufkommen wollte. Sein siebenjähriger Sohn hatte das Handy seiner Babysitterin beschädigt. Versicherungsmakler Hubert Gierhartz gibt nun Nachhilfe in Sachen deliktunfähige Kinder. mehr

Ebenso wie andere Versicherungsverträge sollte auch die Wohngebäudeversicherung von Zeit zu Zeit überprüft werden. Für den Kunden können sich sonst ärgerliche Deckungslücken ergeben – und für Makler möglicherweise Haftungsfälle. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter erfordert aber schnelles Handeln. Läuft der Vertrag beispielsweise zum Jahresende aus, muss dem Versicherer spätestens bis zum 30. September das Kündigungsschreiben vorliegen. mehr

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