- Von René Weihrauch
- 02.09.2025 um 09:52
Soll ich als Makler einem unzufriedenen Kunden zu einem PKV-Wechsel raten? Es gibt durchaus Fälle, in denen Versicherte besser fahren, wenn sie komplett zu einem anderen Anbieter „umziehen“, statt lediglich beim bestehenden Vertrag Änderungen vorzunehmen und beispielsweise in einen anderen Tarif zu wechseln. Gründe für einen PKV-Wechsel können etwa vorliegen, wenn die Beiträge beim aktuellen Versicherer überdurchschnittlich ansteigen, oder wenn dessen Tarifstruktur nicht (mehr) zur individuellen Lebenssituation passt. Schlechter Kundenservice führt ebenfalls häufig zu großer Unzufriedenheit, die einen PKV-Wechsel sinnvoll erscheinen lässt.
So ist das mit den Alterungsrückstellungen
Als Makler sollten Sie wechselwillige Kunden detailliert mit den Folgen eines Wechsels vertraut machen – und können dabei auch gleich mit einigen Vorurteilen aufräumen. So gehen viele Versicherte noch immer davon aus, dass die angesparten Altersrückstellungen nicht zur neuen Versicherung mitgenommen werden können. Das stimmt so aber schon lange nicht mehr. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, lassen sich die Rückstellungen sehr wohl übertragen, zumindest auf Grundlage des Basistarifs. Was allerdings immer erforderlich ist, ist eine erneute Gesundheitsprüfung – inklusive möglicher Risikozuschläge oder Leistungsausschlüssen wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen. Die sollten in der Beratung bereits im Vorfeld erfragt und bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

PKV oder GKV – Knifflige Beratungsfrage für Makler
PKV-Premiumtarife nehmen stark zu
PKV-Wechsel Schritt für Schritt
Mit Kunden, die einen PKV-Wechsel in Betracht ziehen, empfiehlt es sich, in folgenden Schritten vorzugehen:
+ Formulieren Sie gemeinsam mit dem Kunden seine Ansprüche an den neuen Tarif. Auf dieser Grundlage können Sie später verschiedene Angebote einholen.
+ Checken Sie die Kündigungsfristen der bestehenden Versicherung (meist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres) und kündigen Sie den Vertrag fristgerecht. Beantragen Sie gleichzeitig die Übertragung der Rückstellungen.
+ Reichen Sie einen Aufnahmeantrag beim neuen Anbieter ein. Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag zeitlich lückenlos an den alten anschließt.
+ Nach Vertragsabschluss schicken Sie eine Aufnahmebestätigung an den vorherigen PKV-Anbieter.
+ Holen Sie beim neuen Versicherer eine Bestätigung der Rückstellungsübertragung ein. Achten Sie dabei auch auf die Pflegeversicherung – hier können Alterungsrückstellungen komplett mitgenommen werden.


Hans
Vor 15 StundenSorry, aber wer möchte denn schon von einem Vollkosten-, möglicherweise Hochleistungstarif, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln??? Das ist doch nicht die Realität!!! Der Artikel hält nicht, was die Überschrift vermuten lässt 🙁
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Vor 15 StundenSorry, aber wer möchte denn schon von einem Vollkosten-, möglicherweise Hochleistungstarif, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln??? Das ist doch nicht die Realität!!! Der Artikel hält nicht, was die Überschrift vermuten lässt 🙁