Ein Makler berät eine Kundin: Mit dem richtigen PKV-Wechsel lassen sich Kosten senken. © pressfoto/Freepik
  • Von René Weihrauch
  • 02.09.2025 um 09:52
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Von einem PKV-Wechsel raten Experten nicht selten ab, meist wegen des drohenden Verlustes von Alterungsrückstellungen. Doch dazu kommt es oft gar nicht. Wann der Wechsel von einem privaten Anbieter zu einem anderen sinnvoll sein kann und wie Makler dazu kompetent beraten, lesen Sie hier.

Soll ich als Makler einem unzufriedenen Kunden zu einem PKV-Wechsel raten? Es gibt durchaus Fälle, in denen Versicherte besser fahren, wenn sie komplett zu einem anderen Anbieter „umziehen“, statt lediglich beim bestehenden Vertrag Änderungen vorzunehmen und beispielsweise in einen anderen Tarif zu wechseln. Gründe für einen PKV-Wechsel können etwa vorliegen, wenn die Beiträge beim aktuellen Versicherer überdurchschnittlich ansteigen, oder wenn dessen Tarifstruktur nicht (mehr) zur individuellen Lebenssituation passt. Schlechter Kundenservice führt ebenfalls häufig zu großer Unzufriedenheit, die einen PKV-Wechsel sinnvoll erscheinen lässt. 

So ist das mit den Alterungsrückstellungen

Als Makler sollten Sie wechselwillige Kunden detailliert mit den Folgen eines Wechsels vertraut machen – und können dabei auch gleich mit einigen Vorurteilen aufräumen. So gehen viele Versicherte noch immer davon aus, dass die angesparten Altersrückstellungen nicht zur neuen Versicherung mitgenommen werden können. Das stimmt so aber schon lange nicht mehr. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, lassen sich die Rückstellungen sehr wohl übertragen, zumindest auf Grundlage des Basistarifs. Was allerdings immer erforderlich ist, ist eine erneute Gesundheitsprüfung – inklusive möglicher Risikozuschläge oder Leistungsausschlüssen wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen. Die sollten in der Beratung bereits im Vorfeld erfragt und bei der Entscheidung berücksichtigt werden. 

PKV-Wechsel Schritt für Schritt

Mit Kunden, die einen PKV-Wechsel in Betracht ziehen, empfiehlt es sich, in folgenden Schritten vorzugehen: 

+ Formulieren Sie gemeinsam mit dem Kunden seine Ansprüche an den neuen Tarif. Auf dieser Grundlage können Sie später verschiedene Angebote einholen. 

+ Checken Sie die Kündigungsfristen der bestehenden Versicherung (meist drei Monate zum Ende des Kalenderjahres) und kündigen Sie den Vertrag fristgerecht. Beantragen Sie gleichzeitig die Übertragung der Rückstellungen. 

+ Reichen Sie einen Aufnahmeantrag beim neuen Anbieter ein. Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag zeitlich lückenlos an den alten anschließt.  

+ Nach Vertragsabschluss schicken Sie eine Aufnahmebestätigung an den vorherigen PKV-Anbieter. 

+ Holen Sie beim neuen Versicherer eine Bestätigung der Rückstellungsübertragung ein. Achten Sie dabei auch auf die Pflegeversicherung – hier können Alterungsrückstellungen komplett mitgenommen werden.

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René

René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

kommentare
Hans
Vor 15 Stunden

Sorry, aber wer möchte denn schon von einem Vollkosten-, möglicherweise Hochleistungstarif, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln??? Das ist doch nicht die Realität!!! Der Artikel hält nicht, was die Überschrift vermuten lässt 🙁

Hinterlasse eine Antwort

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Hans
Vor 15 Stunden

Sorry, aber wer möchte denn schon von einem Vollkosten-, möglicherweise Hochleistungstarif, in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln??? Das ist doch nicht die Realität!!! Der Artikel hält nicht, was die Überschrift vermuten lässt 🙁

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