- Von Redaktion
- 11.12.2025 um 15:03
Digitale Übermittlung statt Papierbescheinigung
Ab 2026 erhalten Privatversicherte grundsätzlich keine Papierbescheinigungen mehr, mit denen gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn die PKV-Beiträge nachgewiesen werden: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass sie nicht mehr aktiv werden müssen, damit sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten oder ihr Beitrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Stattdessen übermitteln die PKV-Unternehmen die entsprechenden Beitragswerte digital an das Bundeszentralamt, das sie wiederum den Arbeitgebern zur Verfügung stellt.
Pflege
Pflegebedürftige müssen regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. Für Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 4 oder 5 ist das ab 2026 nur noch halbjährlich anstatt wie bisher vierteljährlich vorgeschrieben.
Gemeinschaftliche Wohnformen werden ab 2026 gestärkt. In dieser speziellen Wohnform besteht für Pflegebedürftige ein Anspruch auf einen pauschalen monatlichen Zuschuss in Höhe von 450 Euro zur Sicherstellung einer selbstbestimmten Pflege.
Hinweis: Diese Änderungen zur Pflege ergeben sich aus dem „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, das noch endgültig beschlossen werden muss.
Die ePA erhält neue Funktionen
Immer mehr private Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) an. Ab Mitte 2026 profitieren diese von neuen Funktionen. Unter anderem soll der digital gestützte Medikationsprozess erweitert werden. Künftig können Ärztinnen und Ärzte in der Medikationsliste auch Arzneimittel ergänzen, die ohne Rezept eingenommen werden können. Zudem können sie einen elektronischen Medikationsplan als Übersicht über die Arzneimitteltherapie anlegen.















































































































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