Vermittler führt ein Beratungsgespräch: Vermittler und Versicherer sollten Kunden beim Vertrieb von Nettoprodukten mehr aufklären. © pressfoto / Freepik
  • Von Barbara Bocks
  • 04.08.2025 um 12:21
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Eine Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin offenbart klare Mängel beim Vertrieb von Netto-Versicherungsanlageprodukten. Insbesondere wie Vermittler Kunden beraten und wie sie den Kundennutzen bewerten, lassen aus Sicht der Aufsicht oft zu wünschen übrig. Die Kritikpunkte im Detail.

Kick-back-Zahlungen meistens unbekannt

Viele der von der Bafin befragten Unternehmen wissen nicht, ob beziehungsweise in welcher Höhe Vermittler Rückvergütungen von Fondsgesellschaften erhalten, mit denen sie bei fondsgebundenen Versicherungsprodukten zusammenarbeiten. Nur vier Unternehmen bestätigten, dass keine Zahlungen fließen.

Versicherungsunternehmen müssen aus Sicht der Bafin prüfen, ob solche Kick-back-Zahlungen unzulässige Fehlanreize setzen, wenn es darum geht, Versicherungsprodukte zu vermitteln. Das hat die Bafin im Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten (Randziffern 38 bis 40) deutlich gemacht.

Solche Fehlanreize könnten aus Sicht der Aufsicht dazu führen, dass Vermittler ihren Kunden nicht das geeignete Produkt anbieten, sondern das Produkt mit der höchsten Rückvergütung.

Im Kontext der Rückvergütungen müssen Vermittler noch einen weiteren Aspekt berücksichtigen: Versicherungsunternehmen müssen im Produktfreigabeverfahren prüfen, in welchem Umfang Rückvergütungen der Fondsgesellschaften an den Versicherer oder Vertriebspartner den Bedürfnissen des Zielmarktes entsprechen.

Auch das hat die Bafin im oben genannten Merkblatt verdeutlicht (Randziffern 31 bis 34 und 38 bis 40).

Versicherer und Vermittler müssen Kunden aufklären

Nettoprodukte weisen im Vergleich zu Bruttoprodukten Besonderheiten auf, die Kunden kennen sollten, um eine fundierte Entscheidung über das richtige Produkt zu treffen. Aus Perspektive der Bafin müssen Vermittler und Versicherer sicherstellen, dass Kunden stets hinreichend informiert und dass Versicherer ihre gesetzlich festgelegten Interessen beachten.

Dazu gehört auch, dass die Versicherer die Kostenbelastung der Versicherten insgesamt in den Blick nehmen. Nur so können sie den Kundennutzen der Produkte umfassend beurteilen.

Die Bafin wird die Ergebnisse der Untersuchung in ihre Aufsichtsarbeit einfließen lassen und den Kritikpunkten unter anderem bei ihren wohlverhaltensaufsichtlichen Prüfungen nachgehen. In einem Fall hat sie den Vertrieb eines Nettoprodukts bereits eingestellt.

Auch Lebensversicherer und deren Vertrieb von hybriden Produkten schaute sich die Finanzaufsicht kürzlich genauer an. Was Sie bemängelte, lesen Sie hier.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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