Oliver Pöpsel (CDU) im Bundestag: „Überlegen, ob man noch nachjustiert.“ © picture alliance / dts-Agentur | -
  • Von Andreas Harms
  • 15.12.2025 um 17:51
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Der Referentenentwurf zur Reform staatlich geförderter privater Altersvorsorge, der Riester-Rente, ist da. Doch dem Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, Michael Hauer, wollen zwei Punkte darin nicht so richtig schmecken. Es geht um Provision und Geringverdiener. Also lässt er sich das vom Bundestagsabgeordneten Oliver Pöpsel (CDU) erklären.

Beispiel ist ein 30 Jahre alter Mensch, ledig, zwei Kinder, mit einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro im Jahr und 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Alte Riester-Rente:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage: 600 Euro
  • Sparbeitrag gesamt: 895 Euro
  • Förderquote: 86,6 Prozent

Neuer Gesetzentwurf:

  • Grundzulage: 36 Euro
  • Kinderzulage: 60 Euro
  • Sparbeitrag gesamt: 216 Euro
  • Förderquote: 44,4 Prozent

Es ist ein ziemlicher Förderschwund, den Hauer da anspricht. Seine klare Frage: „War das jetzt Absicht?“ Was darin mitschwingt, er aber nicht ausspricht, ist: „Oder ist es ein Kollateralschaden?“ Hauer lässt keinen Zweifel daran, dass er das gerne noch nachgebessert bekommen möchte.

Pöpsel begründet erst einmal den ursprünglichen Gedanken: Frauen hatten zu Beginn der Riester-Rente vor über 20 Jahren meist geringfügige Jobs und konnten deshalb wenig fürs Alter vorsorgen. Was die hohe Förderquote über Kinder- und eigene Zulage erklärt.

„Heute haben wir die Situation, dass deutlich mehr Frauen in Vollzeit arbeiten und dass sie damit die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ganz anders nutzen können“, so Pöpsel. Außerdem gebe es ja die Frühstartrente als separates Förderprogramm für Kinder.

Überhaupt solle man alle Maßnahmen zusammen betrachten. „Wenn man unterm Strich alles miteinander vergleicht, wird der Unterschied nicht mehr so groß sein“, so der Politiker. Allerdings müsse man alles nochmal genau auswerten und schauen, wie viel Bedarf wo noch vorhanden ist. Und dann sagt er den Satz, der Michael Hauer hoffen lassen kann: „Und dann müsste man noch mal überlegen, ob man da nachjustiert.“

In Stein gemeißelt ist das also wohl noch nicht.

Am Ende weist Hauer darauf hin, dass Geringverdiener mit Kindern die hohen Förderquoten jetzt noch abgreifen können. Denn das neue Gesetz soll erst 2027 in Kraft treten. „Allerdings hat man natürlich die Garantiebedingungen an der Backe“, gibt er ebenfalls zu bedenken. Sprich: den teuren Zwang zur Beitragsgarantie.

Oder wie wir sagen würden: Irgendwas ist immer.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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