- Von Karen Schmidt
- 28.10.2025 um 12:57
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat auf seiner alljährlichen Pressekonferenz auf der DKM mehrere Themen angesprochen.
Thema Nummer 1: Bonifikationen
Bonifikationen, die Produktpartner gewähren, wenn Vermittler bestimmte Vertriebsvorgaben schaffen. Der BVK findet das im Hinblick auf Paragraf 48a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) problematisch. Denn: Vermittler sollen nach bestmöglichem Kundeninteresse beraten und vermitteln und nicht nach Vertriebsvorgaben der produktgebenden Versicherer.
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Im Rahmen seiner aktuellen Strukturanalyse hat der Verband daher die Anteile der Bonifikationen an den Gesamteinnahmen der Vermittler ausgewertet.
- Bei Maklern machen sie 4,7 Prozent an den Gesamtumsätzen aus,
- bei Exklusivvertretern sind es 9,3 Prozent und
- bei Mehrfachvertretern sind 11,1 Prozent der Gesamteinnahmen variabel.
„Nun gibt es solche und solche Zuschüsse“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Manche zielen auf das Erreichen gewisser Absatzziele. Das ist im Hinblick auf die Vorgabe, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten, kritisch.“ Andere Zuschüsse dagegen orientierten sich etwa an geringen Stornoquoten und berücksichtigten Kundenbeschwerden. „Diese entsprechen dann eher dem Paragrafen 48a VAG“, so Heinz weiter.
Die BVK-Strukturanalyse untersuchte in diesem Kontext auch, wie hoch die variablen Erfolgsvergütungen bei den Vertrieben der einzelnen Unternehmen sind. „Hier fanden wir eine recht große Bandbreite an den Umsatzanteilen zwischen 3,7 Prozent und 17,5 Prozent“, sagt Matthias Beenken, Professor an der Fachhochschule Dortmund, der die Daten auswertete.
„Die Untersuchung zeigt, dass variable Vergütungen und potenziell kritische Anreize immer noch eine bedeutende Rolle vor allem im Exklusivvertrieb spielen, aber auch in den anderen Vertriebswegen nicht ausgestorben sind“, so Beenken.
BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer wünscht sich, die „kurzfristig wirkenden Vergütungselemente mit einem gewissen Willkürcharakter“ aufzugeben und dafür in vertraglich abgesicherte, laufende Vergütungen wie Bestandsprovisionen und -courtagen umzuverteilen. Vollmer: „Wenn schon besondere Anreize eingesetzt werden, sollten qualitative Merkmale wie die Kundenzufriedenheit und die Qualität der Arbeitsweise des Vermittlers eine Rolle spielen.“
Auf der zweiten Seite lesen Sie, was der BVK ins Sachen Frühstartrente und Riester-Reform zu sagen hat. Und eine Personalie gibt’s.

















































































































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