© Getty Images
  • Von Redaktion
  • 12.08.2015 um 14:58
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Rechtsschutzversicherer dürfen Ausschlussklauseln in ihren Versicherungsbedingungen haben. Das bestätigte nun das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall ging es um Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Glücksspielen, Spekulations- und Kapitalanlagegeschäften.

Hier lesen Sie den ganzen Beitrag.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

pfefferminzia
Pfefferminzia Icon
login

Bitte loggen Sie sich ein.

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Die Personalien der Woche
R+V, Passportcard, DEVK

Die Personalien der Woche

Die Personalien der Woche
Bayerische, Agila, Rhion, Xempus, Stuttgarter, DEVK

Die Personalien der Woche