- Von Andreas Harms
- 03.09.2025 um 15:13
Es geht voran mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Jetzt hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) beschlossen. Das melden Finanzministerium und Arbeitsministerium gemeinsam. Den Entwurf hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) im Juli vorgelegt. Wie solche Namen von Gesetzen entstehen, erklären wir übrigens hier.
Der Entwurf – so teilen die Ministerien mit – senkt die Hürden für die Beteiligung an einem bestehenden Sozialpartnermodell. Sozialpartnermodelle sollen nämlich künftig allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Gewerkschaft offenstehen, sofern die Sozialpartner zustimmen. Das soll die Verbreitung von Betriebsrenten, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, erhöhen. Ein erklärtes Ziel des neuen Gesetzes.
Außerdem soll die Einkommensgrenze beim sogenannten Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) für Beschäftigte mit geringen Einkommen von aktuell 2.575 auf zunächst 2.718 Euro erhöht werden. Wenn Arbeitgeber zur Betriebsrente solcher Geringverdiener mehr zuschießen, werden sie steuerlich gefördert. Künftig soll die Grenze für Geringverdiener nicht mehr fest sein, sondern 3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung betragen. Dadurch soll sie mit Inflation und Einkommen mitsteigen.

Der wirklich gute (Ent-)Wurf für die betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung tritt auf der Stelle
Bei der Reform der Betriebsrente geht es voran
Das alles soll den Zugang zu Betriebsrenten für Geringverdiener verbessern. Vor allem sollen sie nicht so einfach aus der Förderung rausfallen, nur weil ihr Gehalt mal erhöht wird. Der jährliche BAV-Förderhöchstbetrag soll von 288 auf 360 Euro steigen.
Auf Betriebsebene soll es einfacher werden, Opting-Out-Systeme einzurichten. Dann würden Mitarbeiter eines Betriebes automatisch in die Betriebsrente einsteigen, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen.
Richtlinie für Kapitalanlage lockern
Und indem man die Richtlinien für die Kapitalanlage lockert, sollen höhere Renditechancen im Rahmen der Betriebsrente möglich werden.
Am Ende soll das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz die Betriebsrente „zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Altersvorsorge“ machen, heißt es von den Ministerien.
Interessant ist vor allem, wie hochrangige Mitglieder der SPD (eigentlich Verfechter der gesetzlichen Rente und grundsätzlich aktienskeptisch) über die Betriebsrente sprechen. So schwärmt Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Betriebsrenten sind eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente. Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können. Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.“
Und Arbeitsministerin Bas fügt hinzu: „Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen von dieser Form kapitalgedeckter Zusatzrenten profitieren. Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei.“

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