- Von René Weihrauch
- 16.09.2025 um 09:01
Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt drauf an. Wurde der Vertrag vor 2009 geschlossen, können Kunden beim Wechsel von einer Gesellschaft zu einer anderen ihre Alterungsrückstellungen in der Tat nicht mitnehmen. Sie bleiben beim bisherigen Versicherer. Anders ist es bei später abgeschlossenen Verträgen. Hier können Rückstellungen übertragen werden – wenn auch nur bis zu einer Höhe, die der Versicherte erreicht hätte, wenn er beim alten Versicherungsunternehmen den Basistarif vereinbart hätte. In der Praxis sind das häufig 60-70 Prozent der tatsächlich erzielten Alterungsrückstellungen. Abweichungen nach oben oder unten sind aber möglich.

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Dieser Teil der Alterungsrückstellungen verfällt
Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker der bestehende Tarif ist, je mehr Rückstellungen also gebildet wurden – desto größer ist der Anteil der Alterungsrückstellungen, die bei einem Wechsel verloren gehen. Bewegt sich das Leistungsniveau des alten Vertrages dagegen in der Nähe des Basistarifs, ist der Verlust durch einen Anbieterwechsel geringer.
Versicherer sind verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage die Höhe des gegenwärtigen Übertragungswertes und der insgesamt angesammelten Alterungsrückstellungen mitzuteilen. Auf dieser Grundlage ist ersichtlich, wie gravierend der Verlust bei einem PKV-Wechsel tatsächlich ausfällt.
Manchmal ist ein Tarifwechsel sinnvoller
Überhaupt ist das Thema Alterungsrückstellungen ein wesentliches Element der PKV-Beratung. Zur Erinnerung: Über einen Teil der monatlichen Beiträge legt der Versicherer ein Polster für spätere Jahre an. Damit kann ein Teil der Mehrausgaben für medizinische Leistungen bestritten werden, die im Alter zu erwarten sind. Daraus folgt: „Je später der Wechsel in die PKV erfolgt, desto kürzer ist die Zeit, in der die Alterungsrückstellungen aufgebaut werden können“, so eine Mitteilung des PKV-Verbandes. „Deshalb müssen bei einem späteren Versicherungsbeginn die monatlichen Zuführungen höher sein. Dies führt zu einem höheren Beitrag.“
Versicherte, die beim Wechsel von einer PKV zur anderen mit ihren Alterungsrückstellungen (fast) wieder bei null anfangen, sind damit also meist nicht gut beraten. Je nach den Motiven für einen Wechselwunsch sollten Makler dann gemeinsam mit dem Kunden prüfen, ob ein Tarifwechsel beim aktuellen PKV-Anbieter nicht sinnvoller ist.

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